Page 355 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz   Tz. 689 Tz. 690 Tz. 691 Die Kommission geht angesichts der Höhe der Ist-Erträge 2017 bis 2019 und der auch in 2020 trotz Verschiebung der Großsportveranstaltungen erzielten Erträge davon aus, dass die ARD im Planungszeitraum höhere Erträge aus Kostenerstattungen erzielen wird als angemeldet und erhöht die Anmeldung der ARD für 2021 bis 2024 um insgesamt um 42,9 Mio. €. Das ZDF hat insbesondere aufgrund des coronabedingten Ausfalls von Veranstaltungen und der Verschiebung von Sportgroßveranstaltungen in 2020 geringere Erträge aus Kostenerstattun- gen erzielt. Die Kommission geht allerdings davon aus, dass 2021 wegen der verschobenen Sportgroßveranstaltungen als sportreiches Jahr zu betrachten ist, in dem entsprechend höhere Kostenerstattungen anfallen. Sie erhöht daher die Erträge aus Kostenerstattungen des ZDF für 2021 bis 2024 um 4,0 Mio. €. Beim Deutschlandradio stellt die Kommission für 2021 bis 2024 um 0,11 Mio. € höhere Erträge aus Kostenerstattungen fest als angemeldet. Soweit Erträge über Beteiligungen erwirtschaftet werden, schlagen Einschränkungen von deren Aktivitäten auch auf die daraus erzielbaren Erträge durch. Bei der ARD gleichen die Mehrerträge in 2019 allerdings die coronabedingten Mindererträge in 2020 deutlich aus. Für 2021 bis 2024 meldet die ARD mit 40,4 Mio. € erheblich weniger Beteiligungserträge an als für 2017 bis 2020 und im 22. Bericht anerkannt. Insbesondere für 2021 nimmt die ARD corona- bedingt geringere Ausschüttungen ihrer Beteiligungen an. Die Kommission geht davon aus, dass die ARD insbesondere aufgrund der noch bestehenden Vielzahl von Beteiligungen und der Ergebnisse in 2019 und 2020 höhere als die angemeldeten Erträge aus ihren unmittel- baren und mittelbaren Beteiligungen erzielen kann. Sie hält daher an ihrer Feststellung zum 22. Bericht fest. Schließlich haben die Corona-Beschränkungen insbesondere den Umfang von Koproduktionen und -finanzierungen und damit auch die Sonstigen betrieblichen Erträge eingeschränkt. Da diese Ertragsart eine Vielzahl weiterer Unterpositionen mit teilweise gegenläufigen Wechsel- wirkungen aufweist, ist allerdings keine eindeutige Richtung der coronabedingten Einflüsse zu bestimmen. 1.2.5 Zusammenfassung Insgesamt führen die Einflüsse der Corona-Pandemie bisher nicht zu einer Veränderung des Finanzbedarfs gegenüber dem 22. Bericht. Zusätzlicher Aufwand ergibt sich vor allem im Programmbereich. Der dort von der Kommission anerkannte zusätzliche Bedarf von 151,6 Mio. € wird aber durch verminderten Bedarf an anderer Stelle und durch Zuschätzungen von Erträgen insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen. Auch unter Berücksichtigung von Ausfällen durch die Pandemie weicht die aktuelle Feststellung der Beitragserträge nur minimal vom Ergebnis des 22. Bericht ab. Eine endgültige Bewertung der Corona-Folgen kann erst im 24. Bericht vorgenommen werden. Tz. 689 Tz. 690 Tz. 691  353 


































































































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