Page 353 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 353

23. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz   Tz. 683 Tz. 684 Tz. 685 1.2.3 Investitionen Im Bereich der Investitionen hat die Pandemie einerseits durch den vorübergehend vermin- derten Mehrwertsteuersatz zu Einsparungen geführt, anderseits aber auch Verschiebungen zur Folge, insbesondere von Baumaßnahmen aus 2020 nach 2021. Die verstärkte Nutzung von Heim-Arbeitsplätzen erforderte sowohl ungeplante Beschaffungen von Arbeitsplatzaus- stattung und IT-Infrastruktur sowie Mehrkosten für die Gewährleistung von IT-Sicherheit als Folge der Dezentralisierung von Arbeitsplätzen. Die ARD beziffert die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Investitionen mit 22,8 Mio. € für 2021 bis 2024, für das Jahr 2020 mit -16,3 Mio €. Davon entfallen 2021 bis 2024 auf den BR 5,5 Mio. €, den NDR 4,0 Mio. €, den SR 1,2 Mio. € und den SWR 12,1 Mio. €. Das ZDF macht bei den Investitionen einerseits keine expliziten Angaben zu den Auswirkungen durch Corona, sondern merkt nur an, dass es bei Anschaffungen und Leistungen durch den verringerten Mehrwertsteuersatz zu Einsparungen kam, die in der Position „Veränderung andere Aufwandsarten“ zusammengefasst wurden. Andererseits löste die Corona-Pandemie jedoch einen zusätzlichen Digitalisierungsschub aus. Deutschlandradio meldet einen Mehr- aufwand von 0,6 Mio. € durch die stärkere Nutzung von Heim-Arbeitsplätzen und damit ungeplante Aufwendungen für die Erweiterung und die Sicherheit der IT-Infrastruktur an. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen von 0,6 Mio. € durch eine geringere Bautätig- keit aufgrund der infolge der Pandemie verordneten Maßnahmen. Aufgrund der von den Anstalten in den letzten Jahren nicht ausgeschöpften Investitionsmittel hält die Kommission ein über die Feststellungen des 22. Berichts hinausgehendes Investitionsbudget für nicht be- darfsgerecht und hat daher diese Anmeldungen nicht berücksichtigt. 1.2.4 Erträge Bei den Ertragsarten unterscheiden sich die jeweiligen finanzbedarfsrelevanten Einflüsse der Corona-Pandemie erheblich. Angesichts der Bedeutung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen mit einem Anteil von rund 88 % an den liquiditätswirksamen Gesamterträgen der Anstalten sind bei dieser Ertrags- quelle auch die größten Effekte zu vermuten. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona- Pandemie ließen Rückgänge sowohl bei den privaten (Wohnungen) wie auch bei den nicht privaten Anknüpfungstatbeständen (z.B. Betriebsstätten, Hotel- und Gästezimmer, Kraftfahr- zeuge und Einrichtungen) erwarten. Im privaten Bereich reagiert die Einflussgröße der Befreiungen von der Beitragspflicht nach den sozialgesetzlichen Regelungen schnell auf gesamtwirtschaftliche Veränderungen. Im nicht privaten Bereich haben insbesondere Insolvenzzahlen, aber auch der betriebliche Fahrzeug- bestand sowie die Anzahl der Hotel- und Gästezimmer einen coronaspezifischen Einfluss auf die Beitragserträge. Sowohl bei den sozialgesetzlichen Befreiungstatbeständen im privaten Bereich als auch bei der Entwicklung der Insolvenzzahlen im nicht privaten Bereich haben die politischen Stützungsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeitergeld, Aussetzung der Anmeldepflicht Tz. 683 Tz. 684 Tz. 685  351 


































































































   351   352   353   354   355