Page 357 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz   Die Darstellung der Kontrolle erfordert zumindest eine Darstellung der bestehenden Steue- rungsmechanismen mit einer Begründung der Angemessenheit des hierüber gesicherten Einflussniveaus.1 Die Beteiligungsberichte der Anstalten sind hinsichtlich Umfang, Struktur und Detaillierungs- grad der vermittelten Informationen nur mit wesentlichen Einschränkungen vergleichbar. So enthalten einige Beteiligungsberichte lediglich die Daten von Bilanzpositionen für das Berichts- und das Vorjahr (MDR, NDR, RB), während andere diese für einen Zeitraum von drei (HR, SR, WDR, Deutschlandradio) oder vier Jahren (BR, RBB, SWR) bis zu fünf Jahren (ZDF) darstellen und so Tendenzen in der Entwicklung deutlich machen. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen in einer Zeitreihenentwicklung finden sich nur in wenigen Berichten.2 Die Dar- stellung der Kontrolle der Beteiligungen in den Berichten lässt sich überwiegend als rudimen- tär beschreiben. Teilweise finden sich weitergehende Erläuterungen hierzu in ergänzenden Beteiligungsrichtlinien (BR, MDR, NDR, RB, SR, WDR, ZDF); teilweise haben die Anstalten keine Richtlinien erlassen (HR, RBB, SWR). Der Rechnungshof von Berlin3 hat bei seiner Prüfung des Beteiligungsmanagements und -controllings hinsichtlich ausgewählter Beteiligungen des RBB insoweit kritisiert, dass der RBB ein bereits 2008 angekündigtes Konzept über Prüfungs- kriterien und -maßstäbe (Beteiligungsrichtlinie) nicht erstellt hatte und darauf hingewiesen, dass die Steuerung von Unternehmen klare Zielsetzungen und eine Strategie zur Verfolgung dieser Ziele voraussetzt und insoweit kritisiert, dass der RBB für seine Beteiligungen keine quantitativen und qualitativen Vorgaben als Maßstab und Instrumentarium für eine strate- gisch optimale Planung und Steuerung seiner Beteiligungen erarbeitet hatte. Ähnliche Kritikpunkte haben auch der Niedersächsische Landesrechnungshof, der Landes- rechnungshof Schleswig-Holstein und der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg bei ihrer Prüfung der Studio Hamburg GmbH geäußert.4 So empfahlen die Rechnungshöfe, das Berichtswesen zu optimieren und aussagekräftiger zu gestalten, um das wirtschaftliche Risiko durch fehlende Informationen über die Beteiligungen, insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung verlustbringender Beteiligungen, zu minimieren. Die Kommission teilt die Auffassung der Rechnungshöfe und regt eine Prüfung und Über- arbeitung entsprechend den Vorgaben gem. § 42 MStV an. Dabei sollte eine möglichst an- staltseinheitliche Darstellung angestrebt werden, um so Vergleiche zu erleichtern. 1 Eifert, in: Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 4. Auflage, § 16c RStV, Rdn. 29 f. 2 Z.B. Beteiligungsbericht des HR bezüglich Eigenkapitalquote, Mitarbeitende im Durchschnitt, Personalaufwendungen pro Mitarbeitenden, Personalaufwand/Gesamtleistung, Materialaufwand/Gesamtleistung und Beteiligungsbericht des WDR zu Beschäftigte im Jahresdurchschnitt, Liquidität 1. Grades; Eigenkapitalquote, Umsatzrentabilität Gesellschaft und Konzern. 3 Prüfungsmitteilung Kleines Kollegium für das Prüfungsgebiet IV, Beschluss vom 2. August 2019. 4 Prüfungsmitteilung vom 4. Mai 2020.   355 


































































































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