Page 358 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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     Kostentransparenz Kapitel 12 | 23. Bericht  Tz. 694 Tz. 695 2.1.2 Informationsgrundlagen zu den Beteiligungen Der Kommission stehen neben den Beteiligungsberichten der Anstalten sowie den Prüfungs- berichten der Rechnungshöfe die angeforderten Jahres- und Konzernabschluss-Prüfungsbe- richte der Anstalten und die Berichte über Abschlussprüfungen der Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung. Zusätzliche Informationen erhält die Kommission von den Anstalten nach einem dreistufigen Verfahren, differenziert nach der unterschiedlichen Bedeutung der Beteiligungsunternehmen: Tab. 240 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 2.1.3 Dreistufiges Informationsverfahren bei Beteiligungsunternehmen  Kriterien Sämtliche Beteiligungen Mehrheitsbeteiligungen (eine oder mehrere Anstalten sind mit zusammen mindestens 50 % an einer Gesellschaft beteiligt) Wesentliche Beteiligungen (erfüllen neben einer Mitarbeiteranzahl von 50 und mehr mindestens ein weiteres Kriterium:  Umsatz ab 10 Mio. € oder  Bilanzsumme ab 10 Mio. €) Hinweise zur Zuordnung und Darstellung Informationen der Anstalten zu den Beteiligungsunternehmen  Gesellschaftszweck  Gesamtumsatz  Eigenkapital (teilweise nur Stammkapital), Rücklagen  Beteiligungsquoten  Buchwert und Beteiligungsertrag  Gesellschafter  Gründungsjahr oder Beginn der Beteiligung  Gemeinnützigkeit zusätzliche Angaben:  Zahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt  Umsatz und dessen Verteilung auf RFA und Dritte  Bilanzsumme  Personalaufwand ohne Altersversorgung  Zahl der freien Mitarbeiter nach § 12a TVG zusätzliche Angaben:  Ergebnis und Ergebnisverwendung  Vermögensstruktur  Leistungsbeziehungen zur Muttergesellschaft  aktuelle Entwicklungen sowie  Beteiligungsmanagement und -controlling      Tz. 696 Die folgenden Darstellungen und die entsprechenden Erläuterungen beziehen sich auf die Beteiligungen der Anstalten im Jahr 2019 (Stichtag: 31. Dezember 2019). Beteiligungsunter- nehmen mit einem vom Jahresende abweichenden Abschlussstichtag hat die Kommission dem 31. Dezember zugeordnet. Sind an einer Gesellschaft mehrere Anstalten beteiligt, so ordnet die Kommission die Beteili- gung der Anstalt mit der höchsten Beteiligungsquote zu. Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz- summe sind den Rundfunkanstalten entsprechend der Beteiligungsquote zugeordnet. Anteile von Dritten bleiben unberücksichtigt. Halten mehrere ARD-Anstalten gleiche Anteile an einer  356 
     	
