Page 242 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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ARD            23. Bericht 2017-2020 0,00 16,83 5,36 47,50 0,19 14,03 0,00 31,60 59,26 174,76                       23. Bericht 2021-2024 (18,36 €) 0,00 17,70 5,36 49,37 0,00 14,72 0,00 33,27 57,89 178,31            Fortschreibung (17,50 €) 0,00 16,87 5,36 47,06 0,00 14,03 0,00 31,71 55,18 170,21             Tz. 455 Für 2021 bis 2024 ergibt sich im 23. Bericht bei der ARD eine Abweichung gegenüber 2017 bis 2020 durch die Anmeldung auf Basis eines Rundfunkbeitrags von 18,36 € und die vorgenannte Reduzierung der Vorabzuweisungen an den WDR. Tab. 138 Rückflüsse (inkl. Vorabzuweisung) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag 2021 bis 2024 (in Mio. €) BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR Die Rückflüsse sind von 177,42 Mio. € in 2013 bis 2016 (vgl. 21. Bericht, Tab. 126) auf 174,76 Mio. € in 2017 bis 2020 leicht gesunken. Sie werden bei einem Rundfunkbeitrag von 18,36 € auf prognostizierte 178,31 Mio. € in 2021 bis 2024 ansteigen. Der prozentuale Anteil der Rückflüsse an den Einnahmen der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitragsauf- kommen sinkt leicht. Erträge Kapitel 7 | 23. Bericht      Tz. 456 Tab. 139 Rückflüsse aus dem Anteil der Landesmedienanstalten Vergleich 2009 bis 2012, 2013 bis 2016, 2017 bis 2020 und 2021 bis 2024 (in Mio. €)  Periode Zuflüsse an LMA aus Beitragsaufkommen Rückflüsse (inkl. Umgliederungen) 173,13 177,42 174,76 178,31 Anteil Rückflüsse 30,4 % 29,4 % 29,0 % 28,2 %  2009-2012 569,73 2013-2016 603,28 2017-2020 602,71 2021-2024 631,34        240 Tz. 457 Tz. 458 Es ist Sache der Länder zu prüfen, ob die finanzielle Ausstattung der Landesmedienanstalten aufgabengerecht bemessen ist. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bereits 2017 in gemeinsamer Konferenz festgestellt, dass der feste prozentuale Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen zum Teil zu einer erheblichen strukturellen Überfinanzierung der Landesmedienanstalten führe (vgl. 21. Bericht, Tz. 337). Die Rechnungshöfe haben in verschiedenen Prüfverfahren festgestellt, dass durch diese Finanzierungsform unwirtschaftli- ches Verhalten gefördert werde. Die Kommission schließt sich diesen Feststellungen an und weist – konsistent mit ihren Hinweisen im 19. bis 22. Bericht – darauf hin, dass der Anteil der Landesmedienanstalten aus dem Beitragsaufkommen überprüft werden sollte. 


































































































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