Page 243 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 459 Tz. 460 2. Erträge aus Werbung und Sponsoring Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 finanzbedarfswirksame Erträge der Anstalten aus Werbung von insgesamt 1.085,5 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 433,5 Mio. € und auf das ZDF 652,0 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts steigen die festgestellten Werbeerträge um insgesamt 20,9 Mio. €. Während die Kommission bei der ARD einen Anstieg um 3,9 Mio. € ermittelt, zeigt sich beim ZDF ein Anstieg um 17,0 Mio. €. Wesentliche Ursachen für den Anstieg sind die Verschiebung der Sportgroßereignisse Fußball-Europameisterschaft und Olympische Sommerspiele in das Jahr 2021 sowie bei der ARD der Wegfall der zweiten Stufe des WDR-Gesetzes. Das ZDF hat zudem die positive Entwicklung der Ist-Werte 2017 bis 2020 bei der Planung 2021 bis 2024 berücksichtigt. Die festgestellten Beträge liegen um 32,7 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 1.052,8 Mio. €. Die Zuschätzung erfolgt bei der ARD. Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Sponsoringerträge der Anstalten von insgesamt 168,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 120,6 Mio. € und auf das ZDF 48,0 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts steigen die festgestellten Sponsoring- erträge um insgesamt 10,6 Mio. €. Der Anstieg erfolgt anteilig bei der ARD um 8,6 Mio. € und beim ZDF um 2,0 Mio. €. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 162,1 Mio. € fallen die festge- stellten Beträge um 6,5 Mio. € höher aus. Die Zuschätzung erfolgt mit 4,0 Mio. € bei der ARD und mit 2,5 Mio. € beim ZDF. Die Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF dürfen innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzen Erträge aus Werbung und Sponsoring erzielen. Diese Erträge tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bei. Die ARD erwirtschaftet Erträge aus Werbung und Sponsoring sowohl in der Sparte Fernsehen wie auch in der Sparte Hörfunk. Da das ZDF keinen Hörfunk betreibt, erzielt es derartige Erträge ausschließlich in der Sparte Fernsehen. Das Deutschlandradio ist werbefrei, sodass keine Erträge aus Werbung und Sponsoring anzu- melden sind. 2.1 Werbung Ein Vergleich der Erträge aus Werbung von ARD und ZDF ist aufgrund unterschiedlicher Organisations- und Abrechnungsstrukturen zwischen ARD und ZDF nicht direkt möglich (vgl. Tzn. 422 f. im 22. Bericht). Die Analyse der Werbeaktivitäten von ARD und ZDF erfolgt daher in zwei Stufen: Tz. 459    Tz. 460 241 


































































































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