Page 241 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 453 Tz. 454 hält die von den Anstalten geschätzte Erfassung von 445 Tsd. Beitragszahlern (voller Beitrag) im Rahmen des Meldedatenabgleichs 2022 für plausibel. 1.4 Rückflüsse (einschl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten Die Rückflüsse werden bei einem Rundfunkbeitrag von 18,36 € voraussichtlich auf 178,31 Mio. € für 2021 bis 2024 ansteigen; in 2017 bis 2020 betrugen sie 174,76 Mio. €. Die Rückflüsse belaufen sich im Durchschnitt der letzten Perioden auf ca. 30 % des Anteils der Landesmedienanstalten, die 1,8989 % am Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. Die Kommission erneuert ihren Vorschlag, den Anteil der Landesmedienanstalten am Rund- funkbeitragsaufkommen zu überprüfen. Die Landesmedienanstalten erhalten 1,8989 % aus dem Beitragsaufkommen. Aus diesem Anteil erhält jede Landesmedienanstalt zunächst einen Sockelbetrag. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rund- funkbeitrag in ihren Ländern zu (§ 10 Abs. 1 RFinStV). Aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag fließen in einer Reihe von Ländern in sehr unterschiedlichem prozentualem Umfang Mittel an die jeweiligen Landes- rundfunkanstalten zurück. Die Höhe dieser Rückflüsse an die Landesrundfunkanstalten ergibt sich aus landesgesetzlich festgelegten Vorabzuweisungen sowie aus Beitragsmitteln, die von den Landesmedienanstalten nicht verbraucht wurden. Die beiden Positionen werden unter dem Begriff Rückflüsse an die Landesrundfunkanstalten zusammengefasst. Tab. 137 Rückflüsse (inkl. Vorabzuweisung) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag 2017 bis 2020 (in Mio. €) BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR Tz. 453      ARD            22. Bericht 2017-2020 0,00 16,83 5,36 47,53 0,11 13,79 0,00 31,38 60,96 175,96                       23. Bericht 2017-2020 0,00 16,83 5,36 47,50 0,19 14,03 0,00 31,60 59,26 174,76                       Veränd. 23. Bericht ggü. 22. Bericht 0,00 -0,01 0,00 -0,02 0,08 0,24 0,00 0,22 -1,70 -1,20                       Veränd. in % 0 -0,1 0,0 0,0 0,0 1,7 0 0,7 -2,8 -0,7              Den ganz überwiegenden Anteil am Volumen der Rückflüsse haben die landesgesetzlichen Vorabzuweisungen, die durchgehend zweckgebunden sind. Seit 1. Januar 2020 werden dem WDR aus dem Anteil der Landesanstalt für Medien NRW noch 45 % (statt zuvor 50 %) am Beitragsaufkommen vorab zugewiesen. Hierauf beruht der wesentliche Teil der Abweichung von den Feststellungen des 22. Berichts. Tz. 454 239 


































































































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