Page 239 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 447 Tz. 448 Tz. 449 zunächst angemeldet wurden und anschließend darlegen, dass diese Anmeldung nicht kor- rekt bzw. unberechtigt war. Zumeist ist hier nach Auskunft des zentralen Beitragsservice ein Mitbewohner bereits angemeldet. Per Saldo wurden somit mit Abschluss des Klärungsprozesses rund 760.000 Wohnungen in den Bestand des zentralen Beitragsservice überführt. Davon entfallen rund 690.000 auf (voll) beitragspflichtige und knapp 5.000 auf beitragsermäßigte (Drittelbeitrag) Wohnungen. Nach Abschluss des Klärungsprozesses mit einer automatischen Anmeldung kann es dem Klärungsprozess nachgelagert (insbesondere im Verlauf des Mahnprozesses) zu entspre- chenden Hinweisen und Erklärungen zu den automatisch angemeldeten Beitragszahlern kommen („Klärungsnachlauf“), die nachträglich zum automatischen Anmeldezeitpunkt eine Abmeldung, eine Überführung in den sog. ruhenden Bestand oder aber auch eine Befreiung nach sich ziehen. Diese dem Klärungsprozess nachgelagerten Aufklärungen von ungeklärten Sachverhalten aus automatischen Anmeldungen können noch – nicht zuletzt aufgrund der Dauer des Mahnprozesses einschließlich ggf. Vollstreckung – Jahre nach dem Zeitpunkt der automatischen Anmeldung erfolgen. Der aktuelle Stand der nachgelagerten Aufklärung un- geklärter Sachverhalte aus dem Meldedatenabgleich 2018 lässt sich anhand der vom zentralen Beitragsservice erfassten Daten nicht ermitteln. Allerdings haben Untersuchungen des zentralen Beitragsservice, insbesondere im Zuge des ersten Meldedatenabgleichs 2013/2014 ergeben, dass schätzungsweise ca. 50 % der Anmel- dungen letztlich im Anmeldezeitpunkt tatsächlich (voll) beitragspflichtig sind. Bezogen auf die aus dem Klärungsprozess stammenden rund 1,18 Mio. Anmeldungen aus dem Meldedatenabgleich 2018 ergäben sich unter Berücksichtigung des Klärungsnachlaufs tatsächlich schätzungsweise 50 %, also ca. 500.000 (voll) beitragspflichtige Wohnungen zum Zeitpunkt des Meldedatenabgleichs 2018. Dies entspricht einem jährlichen Ertragswert von rund 100 Mio. €. Von diesem mit erheblichen Schätzunsicherheiten behafteten nachhaltigen Wert geht der Beitragsservice aus. Bezüglich der Geschwindigkeit der Verschlechterung des Datenbestands könnte dieser Betrag vereinfachend durch die Anzahl der Jahre geteilt werden, die der vorangegangene Meldeda- tenabgleich zurückliegt. Im Falle des Meldedatenabgleichs 2018 waren dies rund vier Jahre. Wenn man unterstellt, dass die oben genannten Fallkonstellationen über den Zeitraum gleich- mäßig verteilt auftreten, würde sich hieraus eine Erosion von 125.000 voll beitragspflichtigen Wohnungen pro Jahr errechnen. Für den Meldedatenabgleich 2022 orientieren sich die Anstalten an den Ergebnissen des Meldedatenabgleichs 2018. Die Anstalten nehmen an, dass in 2023 insgesamt 600.000 zu- sätzliche Wohnungen in den Beitragskontenbestand aufgenommen werden. 2024 wird mit Klärungen unberechtigter automatischer Anmeldungen gerechnet, die zu rückwirkenden Abmeldungen von insgesamt 100.000 Wohnungen führen. Tz. 447 Tz. 448  Tz. 449 237 


































































































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