Page 240 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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   Summe    211,95  Erträge Kapitel 7 | 23. Bericht  Aus den Anmeldungen des Meldedatenabgleichs 2022 resultieren auch befreite oder ermä- ßigte Wohnungen, die ebenfalls aus dem Meldedatenabgleich 2018 abgeleitet worden sind. Der Meldedatenabgleich 2018 führte zu rund 67.000 Befreiungen und Ermäßigungen. Daraus abgeleitet wurden rund 55.000 (rund 80 %) für den Meldedatenabgleich 2022 angesetzt und auf 2023 und 2024 verteilt. Die Annahmen zum Meldedatenabgleich 2022 werden in der nachfolgenden Tabelle zusam- mengefasst: Tab. 135 Jahr 2023 2024 Meldedatenabgleich 2022 Annahmen der Anstalten zum 23. Bericht Zusätzliche Wohnungen +600.000 -100.000 Befreite Wohnungen Rückwirkungseffekte (in Mio. €) +35.000 +200 +20.000 -40     Tz. 450 Für die Anmeldungen aus dem Meldedatenabgleich, die zum Teil mit einer Rückwirkung bis zum 1. Januar 2020 erfolgen werden, wurden ergänzend auch Rückwirkungseffekte einge- plant. Diese betragen 2023 rund 200 Mio. €. In der folgenden Tabelle sind die Annahmen zum Rückwirkungseffekt in 2023 dargestellt. Tab. 136 Rückwirkung der Beitragserhebung Annahmen der Anstalten zum 23. Bericht  Annahme zu den zusätzlichen Wohnungen durch den MDA 600.000 zusätzliche Wohnungen 150.000 ohne Rückwirkung 450.000 Rückwirkung zum 1.1.2023 200.000 um ein weiteres Jahr 150.000 um 2 weitere Jahre 100.000 um 3 weitere Jahre Beitragshöhe Beitragshöhe für den jeweiligen Zeitraum (in €) 79,32 220,32 440,64 660,96 Ertragswirkung (in Mio. €) 35,69 44,06 66,10 66,10            18,36 €  238 Tz. 451 Bei einer Rückwirkung bis zum 1. Januar 2020 errechnet sich ein theoretischer Rückwirkungs- effekt von rund 212 Mio. € (durchgängig 18,36 €). Wegen der Rückwirkung für 2020 und ggf. auch weiterer Folgejahre mit 17,50 € haben die Anstalten einen Abschlag vorgenommen und einen Rückwirkungseffekt von rund 200 Mio. € in der Planung angesetzt. 2024 wird mit Klärungen unberechtigter automatischer Anmeldungen gerechnet. Aus daraus resultierenden rückwirkenden Abmeldungen erwarten die Anstalten eine negative Ertrags- wirkung von rund -40 Mio. €. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Meldedatenabgleich zum einen der Sicherung des Beitragsaufkommens und zum anderen der Beitragsgerechtigkeit dient. Die Kommission Tz. 452 


































































































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