Page 24 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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22 Zusammenfassung 23. Bericht  verstärkte bzw. verlängerte Niedrigzinspolitik der EZB. Die festgestellten Beträge liegen um 46,5 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 23. Bericht von 247,1 Mio. €. Zuschät- zungen erfolgen mit 44,7 Mio. € bei der ARD und mit 2,8 Mio. € beim ZDF. Die Anmeldung von Deutschlandradio wird um 1,0 Mio. € gemindert (vgl. Tzn. 479 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Erträge aus Kostenerstattungen von 444,3 Mio. € fest. Hiervon entfallen auf die ARD 413,2 Mio. €, auf das ZDF 30,2 Mio. € und auf das Deutsch- landradio 0,9 Mio. €. Die Feststellung übertrifft die des 22. Berichts von 401,9 Mio. € um 42,4 Mio. €. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten geht die Kommission von 47,0 Mio. € Mehreinnahmen aus. Die erwarteten Sonstigen betrieblichen Erträge von 2.037,4 Mio. € (ARD 1.457,1 Mio. €, ZDF 537,5 Mio. €, Deutschlandradio 42,8 Mio. €) unterschreiten die Feststellungen des 22. Berichts um 9,0 Mio. € und liegen um 107,1 Mio. € über den Anmeldun- gen der Anstalten. Die festgestellten Beteiligungserträge von 89,8 Mio. € (ARD 53,7 Mio. €, ZDF 35,5 Mio. €, Deutschlandradio 0,6 Mio. €) liegen um 5,0 Mio. € über den Feststellungen des 22. Berichts. Den Anmeldungen zum 23. Bericht hat die Kommission 14,4 Mio. € zuge- schätzt (vgl. Tzn. 497 ff.). Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2020 anrechenbare Eigenmittel von 1.756,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 1.478,2 Mio. €, auf das ZDF 218,5 Mio. € und auf das Deutschlandradio 58,3 Mio. €. Für ARTE stellt die Kommission Eigenmittel von 1,6 Mio. € fest. Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 8,9 Mio. € über den Anmeldun- gen der Anstalten von 1.747,7 Mio. €. Von der Korrektur entfallen 7,0 Mio. € auf die ARD, 0,3 Mio. € auf das ZDF und 1,6 Mio. € auf ARTE. Finanzbedarfswirksame Veränderungen bei den Eigenmitteln aus den Verpflichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF führen zu einer weiteren Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 9,5 Mio. € und beim ZDF von 13,2 Mio. € (vgl. Tzn. 551 ff.). Die Kommission hält – wie bereits im 22. Bericht – einen von RB angezeigten Kredit über 2,5 Mio. € für eine Kapitalerhöhung bei der Radio Bremen Media GmbH für nicht mit den Vorgaben des § 1 Abs. 3 RFinStV vereinbar und erkennt den in diesem Zusammenhang angemeldeten Finanzbedarf für Zinsen und Tilgungsleistungen von 1,016 Mio. € nicht an (vgl. Tzn. 569 ff.). Zur Analyse der Wirtschaftlichkeit vergleicht die Kommission die Anmeldungen der Anstalten mit einer indexgestützten Fortschreibung. Danach liegen die Anmeldungen von ARD und ZDF jeweils über und die Anmeldung von Deutschlandradio unter den fortgeschriebenen Wer- ten. Die Kommission nimmt im 23. Bericht keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge vor. Allerdings verhängt sie eine Sperre in Höhe von 45,9 Mio. € bei der Altersvorsorge für ARD und ZDF. Die Anstalten haben mit den Anmeldungen zum 23. Bericht zum Stand der Entwicklung von Projekten zur Strukturoptimierung berichtet. Für die Periode 2021 bis 2024 werden Einsparungen von 343,4 Mio. € geplant, die bei den Anmeldungen der Aufwendun- gen bereits berücksichtigt wurden. Das entspricht ca. 0,9 % bezogen auf den angemeldeten Gesamtbetrag der Anstalten für Aufwendungen und Investitionen. Dieser Betrag liegt im Rahmen der jährlich zu erzielenden Effizienzrendite. Aus der Evaluierung der angemeldeten 


































































































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