Page 22 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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20 Zusammenfassung 23. Bericht  liegt für 2021 bis 2024 um 174,6 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts. Der überwie- gende Teil des Anstiegs beruht mit rund 100 Mio. € auf verringerten Erträgen, insbesondere geringeren Zinserträgen aus den Deckungsstöcken. Im Übrigen ergibt sich der Anstieg aus einem Bruttoaufwand, der um rund 70 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts liegt. Dabei entsteht der Mehraufwand insbesondere durch höhere Beiträge an die Pensionskas- sen. Die BilMoG-Deckungsstocklücke bei den alten Versorgungssystemen nimmt wegen des weiterhin niedrigen Zinsniveaus deutlich zu. Die Kommission sieht die Notwendigkeit, ab 2025 verstärkt die Dotierung dieser alten Versorgungssysteme in den Blick zu nehmen. Die Kom- mission sperrt Beiträge an die Pensionskassen bei der ARD von 30,0 Mio. € und beim ZDF von 15,9 Mio. €. Die Freigabe ist an die Vorlage von Konzepten zum Umgang mit den Pensions- kassen geknüpft (vgl. Tzn. 185 ff.). Die Gesamtdarstellung Personal ermöglicht es, einen zusammenhängenden Blick auf alle Be- schäftigungsformen zu werfen, die mit den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen die per- sonalwirtschaftliche Basis des öffentlich-rechtlichen Rundfunkgeschehens bilden. Dies schließt die Anstalten und ihre direkten wie auch ihre mittelbaren Beteiligungen ein. Ergebnis dieser summarischen Betrachtung ist die Feststellung, dass die Zahl der Vollzeitäquivalente sich nun- mehr (2019) auf 43.068 beläuft. Dies entspricht einem jährlichen finanziellen Aufwand von 3.837 Mio. €, also einer rechnerischen Steigerung von rund 134 Mio. € gegenüber 2017. In der Summe der Aufwendungen für fest angestelltes Personal und freie Mitarbeiter melden die Anstalten für 2021 bis 2024 rund 13,9 Mrd. € an. Das ist der gleiche Betrag wie im 22. Bericht. Die zum 22. und 23. Bericht vorgelegten Personalkonzepte werden von der Kommission als Schritt in die richtige Richtung gewertet. Bei den meisten Anstalten zeigt sich jedoch ab 2025 ein Nachlassen der Bemühungen um Reduzierung nicht nur der Anzahl an Festangestellten, sondern auch der Anzahl an Mitarbeiterkapazitäten über alle drei Beschäftigungssäulen hin- weg (vgl. Tzn. 223 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen indexierbaren Sachaufwand von 3.859,0 Mio. € fest (ARD 2.946,8 Mio. €, ZDF 779,7 Mio. €, Deutschlandradio 132,5 Mio. €). Die im 22. Bericht gesperrten Beträge von 32,8 Mio. € bei der ARD und von 1,4 Mio. € beim Deutschlandradio wer- den freigegeben. Die Feststellung zum 23. Bericht ist um 41,4 Mio. € höher als die Feststellung zum 22. Bericht. Der festgestellte indexierbare Sachaufwand liegt um 80,9 Mio. € unter den An- meldungen der Anstalten von 3.939,9 Mio. €. Die Kommission erkennt bei der ARD 38,4 Mio. € und beim ZDF 42,5 Mio. € nicht an. Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen nicht indexier- baren Sachaufwand der Anstalten von 1.150,2 Mio. € fest (ARD 780,4 Mio. €, ZDF 263,9 Mio. €, Deutschlandradio 105,9 Mio. €). Die Feststellung ist um 14,7 Mio. € höher als die Feststellung zum 22. Bericht und entspricht den Anmeldungen der Anstalten (vgl. Tzn. 260 ff.). Für 2021 bis 2024 erkennt die Kommission Investitionen von 2.135,6 Mio. € an. Davon ent- fallen auf die ARD 1.545,6 Mio. €, auf das ZDF 502,8 Mio. € und auf das Deutschlandradio 87,2 Mio. €. Der anerkannte Betrag entspricht dem im 22. Bericht festgestellten Bedarf. Den von den Anstalten zum 23. Bericht angemeldeten Mehrbedarf von 202,9 Mio. € (ARD 188,9 Mio. € und ZDF 14,0 Mio. €) hält die Kommission für nicht bedarfsgerecht und hat diesen nicht anerkannt (vgl. Tzn. 292 ff.). 


































































































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