Page 20 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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18 Zusammenfassung 23. Bericht  ergäben sich vor allem aus der nicht bereits zum 1. Januar 2021 umgesetzten Beitragsan- passung und infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Rundfunkanstalten melden einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt 39.687,0 Mio. € an (ARD 28.251,3 Mio. €, ZDF 10.369,7 Mio. €, Deutschlandradio 1.066,0 Mio. €). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamt- aufwand von insgesamt 36.313,6 Mio. € ist dies eine Steigerung von 3.373,4 Mio. € oder 9,3 % (2,2 % p.a.). Der angemeldete Zuschussbedarf von ARTE beträgt 791,1 Mio. € und ist in dem Gesamtaufwand von ARD und ZDF je zur Hälfte enthalten (vgl. Tzn. 11 ff.). Der Budgetabgleich vergleicht für die Jahre 2017 bis 2020 die Feststellungen der Kommission aus dem 20. Bericht mit den Ist-Werten der Anmeldungen zum 23. Bericht. Er zeigt Minder- ausgaben aller Rundfunkanstalten im Programmaufwand und bei den Investitionen. Bei ARD und ZDF wird der anerkannte Bedarf hingegen vor allem im Bereich der Programm- verbreitung überschritten. Auf der Ertragsseite weisen die Anstalten Mindererträge bei den Beitrags- und Finanzerträgen und in der Summe Mehrerträge bei den anderen Ertragsarten aus (vgl. Tzn. 35 ff.). Die quantitativen programmlichen Leistungen im Fernseh- und Hörfunkbereich haben sich in den letzten Jahren wenig verändert. Innerhalb der Ressorts gab es im Corona-Jahr 2020 einen Anstieg der Sendeminuten in den Bereichen Politik und Aktuelles. Die Übertragung einer Reihe von Sportgroßveranstaltungen wurde hingegen in das Jahr 2021 verschoben. Angebot, Nutzung und Kosten der Telemedienangebote nehmen weiterhin zu. Neben programmbegleitenden Webseiten werden vermehrt audiovisuelle Telemedienangebote in Mediatheken sowie Livestreams online zur Verfügung gestellt und genutzt. Zudem werden das Angebot funk sowie zunehmend andere Angebote ausschließlich online verbreitet. Die mit den Anmeldungen zum 23. Bericht geplanten Gesamtkosten für Telemedien von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE betragen 2021 bis 2024 1.596,1 Mio. €. Dies sind 225,0 Mio. € mehr als in der Anmeldung für den 22. Bericht vorgesehen und 377,9 Mio. € mehr als 2017 bis 2020 (vgl. Tzn. 43 ff.). Die Kommission bestätigt die Feststellungen des 22. Berichts und stellt auch für den 23. Bericht einen Programmaufwand in Höhe von 16.653,9 Mio. € fest (ARD 10.835,6 Mio. €, ZDF 5.558,9 Mio. €, Deutschlandradio 259,3 Mio. €). Sie trägt damit den Unsicherheiten über die aktuellen und zukünftigen Preissteigerungen Rechnung. Eine endgültige Bewertung der Preis- und Kostenentwicklung wird erst im 24. Bericht möglich sein. Im 23. Bericht sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Programmaufwand zu berücksichtigen. Die Anstalten haben in 2020 und 2021 einen Teil der zusätzlichen Kosten getragen, die bei Auftragsproduktionen durch Produktionsunterbrechungen oder -verschiebungen entstanden sind. Auch den Mehraufwand von Produktionen unter Corona-Bedingungen, bspw. für zu- sätzliche Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen, haben sie mitfinanziert. Ähnliches gilt auch für Eigenproduktionen. Die Pandemie hat zu erheblichen Kostenveränderungen im Programm geführt, insbesondere, weil Sportgroßereignisse abgesagt oder verschoben werden mussten. Für Sportgroßereignisse wurden über 250 Mio. € von 2020 auf die beiden Folgejahre verscho- ben (vgl. Tzn. 114 ff.). 


































































































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