Page 21 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht Zusammenfassung   Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 1.134,4 Mio. € (ARD 717,2 Mio. €, ZDF 288,9 Mio. €, Deutschlandradio 128,3, Mio. €) an. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts (1.095,0 Mio. €, ohne ARTE) steigt der anerkannte Bedarf um 39,4 Mio. €. Diese Steigerung ergibt sich daraus, dass die Kommission beim Deutschlandradio 64,1 Mio. € anerkennt, welche aus der Überführung des Entwick- lungsprojekts „Digitaler Hörfunk“ in den Bestand resultiert. Ohne diesen Sondereffekt gibt es beim Deutschlandradio eine Minderung um 7,4 Mio. €. Bei der ARD liegt der anerkannte Betrag um 23,6 Mio. € und beim ZDF um 1,1 Mio. € niedriger. In der Summe führt dies ohne den Sondereffekt zu einer Minderung um 32,1 Mio. €. Die anerkannten Beträge liegen um 38,4 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten von 1.172,8 Mio. €. Von der Kürzung ent- fallen 23,0 Mio. € auf die ARD und 15,4 Mio. € auf das Deutschlandradio. Die Anmeldung des ZDF wurde in voller Höhe anerkannt (vgl. Tzn. 129 ff.). Beim Personalaufwand ohne Altersversorgung erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Betrag von 9.482,4 Mio. € für ARD, ZDF und Deutschlandradio an. Damit bestätigt sie die Feststellungen des 22. Berichts. Gegenüber den Anmeldungen kürzt die Kommission den zugehörigen Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio um 123,0 Mio. € (ARD 113,2 Mio. €, ZDF 7,9 Mio. €, Deutschlandradio 1,9 Mio. €). Die vorgenommenen Kürzungen sind darauf zurückzuführen, dass weder neue Umschichtungen im KEF-Verfahren anerkannt werden noch sonstige Mehrforderungen, die u.a. auf einen Wegfall des Wirtschaft- lichkeitsabschlags auf Grundlage des Vergütungsgutachtens abzielen. Die von der Kommission erwartete Abbaurate von 0,5 % p.a. der besetzten Stellen wird von der ARD erbracht. Das ZDF erreicht den erwarteten Abbaupfad nur unter Einbeziehung der Freien Mitarbeit. Das Deutschlandradio verfehlt den erwarteten Abbaupfad im Zeitraum 2016 bis 2024 nur knapp (vgl. Tzn. 149 ff.). Die zum 23. Bericht vorgelegten Personalkonzepte zeigen, dass bis 2030 etwa 30 % der Festangestellten der Anstalten altersbedingt ausscheiden werden. Dies stellt eine Chance dar, notwendige Umbauprozesse sozialverträglich zu gestalten, Personalkapazitäten gemäß der Abbaurate zu reduzieren oder erforderliche Umgliederungen von Freier Mitarbeit auf feste Stellen vorzunehmen. Die Kommission hatte auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens zum Ver- gütungsniveau der Anstalten im 22. Bericht die Erwartung formuliert, dass insbesondere die bestehenden Tarifstrukturen anzupassen seien. Zum 23. Bericht erkennt die Kommission erste ernstzunehmende Ansätze einiger Anstalten, die im Gutachten genannten Strukturprobleme zu adressieren. Sie erwartet jedoch weiterhin erhebliche Anstrengungen aller Anstalten, die angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Der Wirtschaftlichkeitsabschlag bleibt be- stehen (vgl. Tzn. 172 ff.). Die Kommission erkennt für die betriebliche Altersversorgung 2021 bis 2024 einen Netto- aufwand von 2.671,6 Mio. € an. Der Nettoaufwand ergibt sich aus einem Bruttoaufwand von 3.011,9 Mio. € und bei den Anstalten anfallenden Erträgen von 340,4 Mio. €. In Relation zum gesamten Beitragsaufkommen beläuft sich der Nettoaufwand auf 8,2 %. Der anerkannte Aufwand entspricht den Anmeldungen der Anstalten von 2.150,2 Mio. € bei der ARD, 477,1 Mio. € beim ZDF und 44,3 Mio. € beim Deutschlandradio. Der anerkannte Nettoaufwand 19 


































































































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