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23. Bericht Zusammenfassung   Die Kommission bestätigt die Feststellung des 22. Berichts für den deutschen Finanzierungsan- teil für ARTE in Höhe von 783,1 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2024. Die Feststellung liegt damit um 8,0 Mio. € unter der Anmeldung von ARTE zum 23. Bericht mit 791,1 Mio. €. Der Aufwand umfasst auch den deutschen Anteil für ARTE G.E.I.E. (vgl. Tzn. 361 ff.). Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 bei der ARD einen Aufwand für Entwicklungs- bedarf von 98,9 Mio. € an. Der anerkannte Betrag liegt um 25,8 Mio. € über der im 22. Bericht anerkannten Summe und um 15,2 Mio. € unter der Anmeldung. ZDF, Deutschlandradio und ARTE haben für 2021 bis 2024 keine Entwicklungsprojekte angemeldet. Ein Vergleich der für den Entwicklungsbedarf anerkannten Beträge zu den Feststellungen früherer Berichte wäre wegen der Beendigung zweier Entwicklungsprojekte nicht aussagekräftig (vgl. Tzn. 392 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 32.616,2 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 23.154,9 Mio. €, auf das ZDF 8.489,4 Mio. € und auf das Deutsch- landradio 971,9 Mio. €. Die Feststellung des 23. Berichts liegt im Vergleich zum 22. Bericht um 8,7 Mio. € unter dem damaligen Ergebnis von 32.624,9 Mio. €. Die Minderung beträgt 5,4 Mio. € bei der ARD und 3,3 Mio. € beim ZDF. Beim Deutschlandradio ergibt sich eine Erhö- hung von 0,1 Mio. €. Die zum 23. Bericht festgestellten Erträge aus Rundfunkbeiträgen liegen um 368,9 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten (ARD 217,8 Mio. €, ZDF 151,1 Mio. €). Ursächlich dafür ist im Wesentlichen, dass die Anstalten für 2021 wegen der zum Zeitpunkt der Anmeldungen noch nicht erfolgten Umsetzung der Beitragsempfehlung des 22. Berichts einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 € zugrunde gelegt haben (vgl. Tzn. 399 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 finanzbedarfswirksame Erträge aus Werbung von 1.085,5 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 433,5 Mio. € und auf das ZDF 652,0 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts steigen die festgestellten Werbeerträge um 20,9 Mio. €. Während die Kommission bei der ARD einen Anstieg um 3,9 Mio. € ermittelt, zeigt sich beim ZDF ein Anstieg um 17,0 Mio. €. Wesentliche Ursachen für den Anstieg sind die Verschiebung der Sportgroßereignisse Fußball-Europameisterschaft und Olympische Sommer- spiele in das Jahr 2021 sowie bei der ARD der Wegfall der zweiten Stufe des WDR-Gesetzes. Die festgestellten Beträge liegen um 32,7 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 23. Bericht von 1.052,8 Mio. €. Die Zuschätzung erfolgt bei der ARD. Von den für 2021 bis 2024 festgestellten Sponsoringerträgen von 168,6 Mio. € entfallen auf die ARD 120,6 Mio. € und auf das ZDF 48,0 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts steigen die Sponsoringerträge um 10,6 Mio. €. Der Anstieg erfolgt anteilig bei der ARD um 8,6 Mio. € und beim ZDF um 2,0 Mio. €. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten zum 23. Bericht von 162,1 Mio. € fallen die festgestellten Beträge um 6,5 Mio. € höher aus. Die Zuschätzung erfolgt mit 4,0 Mio. € bei der ARD und mit 2,5 Mio. € beim ZDF (vgl. Tzn. 459 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Finanzerträge der Anstalten von 293,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 268,6 Mio. €, auf das ZDF 20,1 Mio. € und auf das Deutschland- radio 4,9 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen des 22. Berichts sinken die festgestellten Finanzerträge um 83,1 Mio. €. Der Rückgang beträgt 78,1 Mio. € bei der ARD, 3,7 Mio. € beim ZDF und 1,3 Mio. € beim Deutschlandradio. Ursächlich hierfür ist die zeitweise nochmals 21 


































































































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