Page 25 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht Zusammenfassung   Strukturprojekte durch die Kommission sind weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale in nennens- wertem Umfang deutlich geworden. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten die An- strengungen verstärken, ihre Leistungserstellung wirtschaftlich und sparsam durchzuführen. Das gilt insbesondere für die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitspotenziale in Zusammen- hang mit der Digitalisierung von Prozessen und Produkten der Anstalten. Nach den Erwartun- gen der Kommission sind auch die Beschaffungsordnungen der Anstalten zu harmonisieren sowie ferner deren Regelwerke zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei finanzwirksamen Maßnahmen zu überarbeiten (vgl. Tzn. 582 ff.). Im Vergleich zum 22. Bericht melden die ARD-Anstalten auf der Grundlage der Regelungen des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags für 2021 bis 2024 eine um 54,85 Mio. € (15,5 %) auf 408,08 Mio. € erhöhte staatsvertragliche Finanzausgleichsmasse an. Davon entfallen auf RB 200,29 Mio. € und auf den SR 207,80 Mio. €. Zurückzuführen ist die Steigerung auf den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 in Kraft gesetzt hat. Hierin ist eine Anhebung der Finanzausgleichsmasse auf 1,7 % des Nettobeitragsaufkommens ab 1. Januar 2021 bzw. 1,8 % ab 1. Januar 2023 festge- halten. Zudem werden RB und SR durch eine Reihe weiterer Maßnahmen entlastet, die die ARD Anfang 2020 im Zuge der Neuregelung des ARD-internen Finanzausgleichs beschlossen und bereits umgesetzt hat (vgl. Tzn. 639 ff.). Das Beteiligungsportfolio der Rundfunkanstalten verringerte sich zum Jahresende 2019 von 186 in 2017 um 14 auf 172 Gesellschaften. Die 122 Mehrheitsbeteiligungen (135 Ende 2017) erzielten – ohne Anteile von Dritten – mit 5.199 Mitarbeitern einen Umsatz von 1.678,7 Mio. €. Ende 2019 hielten die Anstalten Anteile an 24 wesentlichen Beteiligungen und kooperierten in 43 GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Aufwand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice beträgt 2021 bis 2024 insgesamt 799,2 Mio. €. Die Anmel- dung ist um 4,4 Mio. € niedriger als zum 22. Bericht. Der Personalbestand ist gegenüber dem 22. Bericht um 11,0 VZÄ höher (vgl. Tzn. 692 ff.). ARD und ZDF planen, den Aufwand für die Partner- und Spartenprogramme (ohne ARTE) im Vergleich zu 2017 bis 2020 um 146,1 Mio. € (10 %) zu erhöhen. Bezogen auf die einzel- nen Programme fällt die prozentuale Steigerung höchst unterschiedlich aus: Die vier Part- nerprogramme KiKA, 3sat, funk und Phoenix weisen für 2021 bis 2024 einen Aufwand von 1.047,6 Mio. € aus. Im Vergleich zu 2017 bis 2020 erhöht sich der Aufwand für die Partner- programme 2021 bis 2024 damit um 35,6 Mio. € (+4 %). Die ARD plant 2021 bis 2024 einen Gesamtaufwand für seine drei Spartenprogramme von 150,2 Mio. €. Das sind 7,9 Mio. € mehr als 2017 bis 2020 (+6 %). Das ZDF plant 2021 bis 2024 eine erhebliche Erhöhung des Aufwands für seine Spartenprogramme auf 465,3 Mio. €. Das sind 102,6 Mio. € mehr (+28 %) als 2017 bis 2020 (vgl. Tzn. 727 ff.). Die ARD hält Ende 2019 ein Programmvermögen Fernsehen von 850,4 Mio. € vor. Davon entfallen auf das Erste Programm (einschließlich des Vorabendprogramms) 641,0 Mio. € bzw. rund 75 %. Das ZDF hält für seine Fernsehprogramme Ende 2019 ein Programmver- mögen von 710,7 Mio. € vor. Davon entfallen auf das Hauptprogramm (einschließlich des 23 


































































































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