Page 18 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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16 Zusammenfassung 23. Bericht  Die Kommission ist nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen der Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 € für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Die Anpassung auf diesen Betrag wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht empfohlen und vom Bundes- verfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umgesetzt (vgl. Tz. 673). Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätigt im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts. Im Saldo ergeben sich gegenüber dem 22. Bericht Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insge- samt 139,2 Mio. €. Das sind lediglich 0,4 % des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamt- aufwands. Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Mio. €. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfügbare Mittel von rund 540,1 Mio. € zur Verfügung (vgl. Tzn. 661 ff.). Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich- rechtlichen Rundfunk sind derzeit noch schwer abschätzbar. Die Anstalten haben in ihren Anmeldungen den zusätzlichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597,0 Mio. € (ARD 461,3 Mio. €, ZDF 126,8 Mio. €, Deutschlandradio 8,9 Mio. €) beziffert. Die Kommission erkennt diesen zu- sätzlichen Bedarf weitestgehend an. Der Mehraufwand wird aber durch verminderte Bedarfe an anderer Stelle und durch Zuschätzungen von Erträgen insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen. Auch unter Be- rücksichtigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zeigt die aktuelle Feststellung insgesamt nur sehr geringe Abweichungen von der Feststellung des 22. Berichts (vgl. Tzn. 675 ff.). Eine abschließende Gesamtrechnung ist angesichts weiter bestehender Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung jedoch nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere die Preisentwicklung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sonstige liquiditätswirk- same Faktoren. Eine erneute Bestandsaufnahme wird die Kommission zum 24. Bericht auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse vornehmen (vgl. Tzn. 672 ff.). Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die Kommission den Finanzbedarf für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Mio. €. Davon entfallen 924,8 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 30,0 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln (vgl. Tzn. 658 ff.). Im Ergebnis erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt 38.762,2 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 27.651,8 Mio. €, auf das ZDF 10.061,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 1.048,4 Mio. €. Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbe- darfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt 36.313,6 Mio. € ist dies eine Steigerung von 2.448,6 Mio. € oder 6,7 % bzw. 1,6 % p.a. (vgl. Tzn. 661 ff.). 


































































































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