Page 140 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Tz. 223 Tz. 224 Tz. 225 Innerhalb oder außerhalb der Anstalten erbringen unterschiedliche Personengruppen ihre Leistungen. In der Systematik der KEF-Berichte werden diese Beschäftigungsformen in unter- schiedlichen Zusammenhängen betrachtet. So werden die damit verbundenen Aufwendungen weit überwiegend dem Personalaufwand, zu einem erheblichen Teil aber auch dem Programm- aufwand oder dem Sachaufwand zugeordnet. Daher ist es zweckmäßig, in einer Gesamtdarstellung einen Überblick über alle Beschäftigungs- formen zu geben. Die Betrachtung geht von der Zahl der Mitarbeiterkapazitäten aus und zwar differenziert nach Festangestellten, Arbeitnehmerüberlassung und Freier Mitarbeit.1 Für jede dieser Gruppen wird zusätzlich der finanzielle Aufwand, jedoch ohne Berücksichtigung der Altersversorgung, beziffert. Bei der Gliederung wird unterschieden zwischen Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Anstalten. Ausführliche Erläuterungen zur Methodik sind dem 22. Bericht (Tzn. 225 ff.) zu entnehmen und werden in diesem Zwischenbericht nicht wieder- holt. Neben den Anstalten als den primären Einsatzorten bzw. „Anstellungskörperschaften“ werden die GSEA (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben), die teils mit, teils 1 Seit dem 22. Bericht gelten Veränderungen in der Abgrenzung der Freien Mitarbeit. Die Angaben sind daher mit den vorhergehenden Berichten nur begrenzt vergleichbar. Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht  der Kosten ausschöpfen. Die Kommission bittet, zum 24. Bericht einen zwischen den Anstalten abgestimmten fortgeschriebenen und entsprechend erweiterten Bericht vorzulegen. 3.3 Gesamtdarstellung Personal Die Gesamtdarstellung Personal zeigt die von den Anstalten zum 23. Bericht angemeldeten Mitarbeiterkapazitäten innerhalb und außerhalb der Anstalten. Bezogen auf alle Beschäftigungsformen handelt es sich im Jahr 2019 rechnerisch um rund 43.068 Vollzeit- äquivalente (VZÄ), die zusammen einen Aufwand ohne Altersversorgung von 3.836,5 Mio. € repräsentieren. Die prozentuale Verteilung der Mitarbeiterkapazitäten stellt sich wie folgt dar:  55 % 25 % 1% 5% 1% 12 % 1% 3.3.1 fest angestelltes Personal, Freie Mitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Personal bei GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Personal bei GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit (i.d.R. GmbH), fest angestelltes Personal bei Beteiligungsgesellschaften (ohne GSEA), Freie Mitarbeit bei Beteiligungsgesellschaften (ohne GSEA). Überblick: Personaleinsatz der Rundfunkanstalten    138 


































































































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