Page 142 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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140 Tz. 227 Bei den Mitarbeiterkapazitäten außerhalb der Rundfunkanstalten sinkt insbesondere die Kapa- zität an freien Mitarbeitern in den Beteiligungsgesellschaften deutlich ab. Die Tabelle 54 zeigt auf, dass 2019 88,9 % des Gesamtaufwands und 85,9 % der gesamten Mitarbeiterkapazitäten innerhalb der Anstalten eingesetzt wurden. Auf die Beteiligungsge- sellschaften und rechtlich selbstständigen GSEA außerhalb der Anstalten entfallen umgekehrt 11,1 % des Aufwands und 14,1 % der Mitarbeiterkapazitäten. Der Personaleinsatz innerhalb der Anstalten ist geprägt ƒ vom fest angestellten Personal mit 23.599 Mitarbeiterkapazitäten (54,8 % des eingesetzten Personals) ƒ sowie der Freien Mitarbeit mit 11.000 rechnerisch ermittelten Mitarbeiterkapazitäten (25,5 % des eingesetzten Personals). Eine erhebliche Größenordnung erreichen auch die GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit 2.087 Mitarbeiterkapazitäten (Anteil 4,9 %). Im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen setzen die Rundfunkanstalten 291 Mitarbeiter- kapazitäten ein. Dies sind 152 Mitarbeiterkapazitäten weniger als noch für 2017 ausgewiesen und entspricht einem Anteil von 0,7 %. Bei den Kapazitäten außerhalb der Anstalten sind zahlenmäßig die Beteiligungsgesellschaften mit über 5.225 fest angestellten Mitarbeiterkapazitäten (Anteil 12,1 %) von besonderer Bedeutung (vgl. Tab. 54). Bei den Beteiligungs-GSEA und den anderen Beteiligungsgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass an den Unternehmen zum Teil auch Dritte beteiligt sind. Diese Gesellschaften sind, eben- so wie die hundertprozentigen Beteiligungen der Anstalten, teilweise auch für Auftraggeber außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tätig. Tabelle 55 zeigt die Verteilung des eigenen Personals innerhalb der jeweiligen Rundfunk- anstalten (ohne Beteiligungs-GSEA und ohne Beteiligungen). Es verteilt sich zu 63,8 % auf fest angestellte Mitarbeiter, zu 29,7 % auf Freie Mitarbeit und zu 0,8 % auf Beschäftigung in Form von Arbeitnehmerüberlassung. Das Personal in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit macht weitere 5,7 % aus. Bei der ARD zeigt sich gegenüber dem 22. Bericht ein leichter Aufwuchs des Einsatzes von freien Mitarbeitern (+0,4 %) bei Reduzierung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung im gleichen Maße. Deutschlandradio, welches ausschließlich Hörfunk betreibt, setzt zu 65,5 % feste und zu 27,6 % freie Mitarbeiter ein. Verglichen mit den Ergebnissen des 22. Berichts zeigt sich ein verstärkter Einsatz bei festen Mitarbeitern (+4,2 %) und Personaleinsatz in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (+1,2 %) bei deutlicher Reduzierung des Einsatzes von Tz. 228 Tz. 229 Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht   


































































































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