Page 141 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 226 ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden, gesondert betrachtet. Die Beschäftigten der GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden den Rundfunkanstalten unmittelbar zugeordnet, und zwar in der Regel der für diese GSEA federführenden Anstalt. Demgegen- über werden die Beschäftigten der GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit den Beteiligungs- unternehmen außerhalb der Anstalten zugerechnet (zu den Beteiligungen der Anstalten vgl. Kap. 12.2). Tab. 54 Gesamtdarstellung Personal auf Grundlage der Anmeldungen zum 23. Bericht     Aufwand ohne Altersversorgung 2019 (in Mio. €) 2.206,7 999,5 25,0 180,9 49,4 356,3 18,7 Mitarbeiter- kapazität 2019   Rundfunkanstalten Fest angestelltes Personal am 31.12. Freie Mitarbeiter Arbeitnehmerüberlassung Personal in GSEA ohne eigene Rechtsform am 31.12.1 Außerhalb der Rundfunkanstalten Personal in GSEA mit eigener Rechtsform (Beteiligungs-GSEA)2 Fest angestelltes Personal in Beteiligungsgesellschaften ab 50 % Beteiligungsquote von ARD/ZDF/DRadio (ohne Beteiligungs-GSEA)1,2 Freie Mitarbeiter in Beteiligungsgesellschaften3,4,5     Anteil (in %)  57,5 26,0 88,9 1,3 9,3 0,5 Anteil (in %)  23.599 54,8  11.000 25,5  0,7 291 0,7  2.087 4,9   Rundfunkanstalten gesamt 3.412,1 4,7  36.977 85,9       592 1,4    5.225 12,1  274 0,6    Außerhalb der Rundfunkanstalten gesamt 424,4 11,1 6.091 14,1       Gesamt 3.836,5 100,0 43.068 100,0              1 Inkl. der organisatorisch verfestigten Kooperation IVZ. 2 Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (lt. WP-Bericht). 3 Anzahl der freien Mitarbeiter bei Beteiligungen mit über 50 fest angestellten Mitarbeitern (gemäß § 12a TVG). 4 Aufwand rechnerisch auf Basis des Durchschnittsaufwands des fest angestellten Personals ermittelt. 5 Die Anzahl der freien Mitarbeiter ist teilweise in der Position „Fest angestelltes Personal in Beteiligungsgesellschaften“ enthalten, weil die dortigen Erfassungsmethoden unterschiedlich sind. Zum 23. Bericht melden die Rundfunkanstalten für das Jahr 2019 einen Gesamtaufwand für alle Beschäftigungsformen in Höhe von 3.836,5 Mio. €. Gegenüber den Zahlen des 22. Berichts für 2017 ist das ein Anstieg von 133,5 Mio. € (3,6 %; 1,8 % p.a.). Die Mitarbeiterkapazitäten beliefen sich 2019 auf 43.068 VZÄ. Das ist gegenüber 2017 ein Rück- gang um 562 VZÄ (-1,3 %; -0,6 % p.a.). Innerhalb der Rundfunkanstalten erfolgt diese Reduzierung vorwiegend bei der Zahl der Festangestellten und den Arbeitnehmerüberlassungen, während das Personal in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit nur leicht sinkt und die Mitarbeiterkapazitäten in der Freien Mit- arbeit konstant bleiben. Tz. 226 139 


































































































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