Page 139 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 218 Tz. 219 Tz. 220 Tz. 221 Tz. 222 aufwands für die Altersversorgung beitragen. Deutschlandradio hat zwar ebenfalls zusätzliche Beiträge an die bbp angemeldet, bleibt aber im Gesamtaufwand für die Altersversorgung unter dem im 22. Bericht anerkannten Betrag. Über die Aufhebung der Sperren entscheidet die Kommission nach Vorlage der unter Textziffer 216 geforderten Konzepte. 3.2.4 Beihilfen in Krankheitsfällen Aus einem aktuellen Anlass hatte die Kommission mit dem 22. Bericht (Tz. 205) die Anstalten um eine umfassende Bestandsaufnahme im Bereich der Beihilfen in Krankheitsfällen gebeten. Nach den zum 23. Bericht gelieferten Daten haben aktuell rund 14.400 aktiv Beschäftigte so- wie rund 19.000 Versorgungsempfänger der Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Beihilfen. Das sind etwa 60 % der aktiv Beschäftigten sowie 80 % der Versorgungsempfänger. Die lau- fenden Beihilfeleistungen betrugen für 2017 bis 2020: ƒ 27,1 Mio. € für aktiv Beschäftigte und ƒ 135,4 Mio. € für Versorgungsempfänger. Die Beihilferückstellungen der Rundfunkanstalten beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rund 1,1 Mrd. €. Das sind etwa 11 % der Rückstellungen für die alten Versorgung- systeme TVA/VO. Bei der Auswertung der von den Anstalten gelieferten Informationen wurde deutlich, dass der anteilige Aufwand für Beihilfen in den einzelnen Anstalten sehr unterschiedlich ist. Das gilt sowohl innerhalb der ARD mit überproportional hohen Aufwendungen bei den größten Anstalten. Das gilt aber auch im Vergleich der deutlich höheren Aufwendungen von ZDF und Deutschlandradio gegenüber der ARD. Bemerkenswert ist, dass auf die drei größten Rundfunkanstalten (SWR, WDR, ZDF) rund 70 % der Rückstellungen und der laufenden Beihilfen für Versorgungsempfänger entfallen. Dies ist deutlich überproportional: Der Anteil dieser Anstalten am Personalaufwand insgesamt liegt bei rund 50 %. Erkennbar ist auch eine deutlich unterschiedliche Dynamik bei der Entwicklung im Zeitablauf. Auch bei den Aufwendungen je Beihilfeberechtigten zeigen sich deutliche Unterschiede. Vor diesem Hintergrund erwartet die Kommission zum 24. Bericht eine weitere Aufarbeitung der zahlenmäßigen Grundlagen insbesondere hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angaben für die einzelnen Anstalten. Vor allem ist es aber erforderlich, die rechtlichen Grundlagen für die Leistungsgewährung und die Leistungshöhe zu vergleichen und zu überprüfen. Maßstab ist das Leistungsniveau für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Ländern. Insbesondere die Anstalten mit überproportional hohen Beihilfeausgaben müssen alle Handlungsspielräume zur Begrenzung Tz. 218 Tz. 219  Tz. 220 Tz. 221 Tz. 222 137 


































































































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