Page 138 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 138

136 Tz. 215 für die Anstalten entstehen würden. Die finanziellen Verpflichtungen der Anstalten würden sich nicht verändern, da sich die Ansprüche der Beschäftigten ohnehin direkt an die Anstalten richten. Die Patronatserklärung erschien als geeignetes Instrument, die aufsichtsrechtlichen Anforde- rungen ohne unmittelbaren zusätzlichen finanziellen Aufwand zu erfüllen. Der Vorstand der bbp schätzte die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme durch die Patronatserklärung als gering ein. Dennoch kam die geforderte Zustimmung der Trägerunternehmen letztlich nicht zustande, weil eine Anstalt ihre Zustimmung verweigerte. Die Kommission kann und will nicht im Einzelnen beurteilen, weshalb das Einvernehmen unter den Anstalten nicht erzielt werden konnte. Sie hält es aber für erforderlich, die Struk- turen, Abläufe und inhaltlichen Entscheidungsprozesse so zu gestalten, dass notwendige Entscheidungen für die gemeinsame Pensionskasse herbeigeführt werden können. Aus Sicht der Kommission müssen vor allem unnötige finanzielle Belastungen der Beitragszahler ausgeschlossen werden können. Es liegt auch auf der Hand, dass tragfähige Lösungen mit der Aufsichtsbehörde nur dann erzielbar sind, wenn sich die Trägerunternehmen als einheitlich handelnde Gesprächspartner erweisen. Die Kommission fordert daher ARD, ZDF und Deutschlandradio auf, spätestens zum 24. Bericht ein gemeinsames längerfristiges Konzept für die bbp vorzulegen, das ƒ einerseits Vorschläge entwickelt und mit der BaFin abstimmt, wie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können sowie ƒ andererseits unnötige Mittelbindungen in der bbp und damit Belastungen der Beitragszahler vermeidet. Die gleiche Erwartung richtet sich an das ZDF hinsichtlich der ZDF-Pensionskasse. Im Rahmen der längerfristigen Konzepte ist auch auf eine ausgewogene Dotierung der unter- schiedlichen (alten und neueren) Versorgungssysteme zu achten. Die Anstalten haben zum 23. Bericht gegenüber dem 22. Bericht höhere Beiträge an die bbp und die ZDF-Pensionskasse angemeldet. Aus Sicht der Kommission ist zumindest fraglich, in welchem Umfang diese zusätzlichen Mittel erforderlich wären, wenn die Rundfunkanstalten mit einem einheitlichen abgestimmten Konzept z.B. hinsichtlich der Patronatserklärung agieren würden. Die Kommission sperrt daher bei der ARD zusätzlich angemeldete Beiträge an die Rück- deckungspensionskasse in Höhe von 30 Mio. €. Für das ZDF wird eine Sperre von 15,9 Mio. € festgesetzt. Die Höhe der jeweiligen Sperre ergibt sich daraus, wieweit die Beiträge an die Rückdeckungspensionskasse zur Überschreitung des mit dem 22. Bericht festgestellten Brutto- Tz. 216 Tz. 217 Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht   


































































































   136   137   138   139   140