Page 127 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 179 Tz. 180 Tz. 181 3.1.5 Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten In Vorbereitung des 22. Berichts hat die Kommission die Kienbaum Consultants International GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung des Vergütungsniveaus der Rundfunkanstalten beauftragt. Zusammenfassend kam das Gutachten zu folgenden Ergebnissen1: ƒ Im anstaltsinternen Vergleich wurde eine deutliche Heterogenität in der Vergütung der Anstalten festgestellt. ƒ Im Vergleich mit dem „Öffentlichen Sektor“2 vergüten die Anstalten insgesamt überdurchschnittlich. ƒ Im Vergleich zur „Kommerziellen Medienwirtschaft“3 zeigt sich, dass die Referenzfunktionen in den Anstalten eher oberhalb des Medians der kommerziellen Medienwirtschaft liegen. ƒ Im Vergleich mit dem Vergütungsniveau der „Allgemeinen Wirtschaft“4 wurde ein ähnliches Niveau festgestellt. Allerdings lagen beim BR, HR, WDR und ZDF die Vergütungswerte überwiegend oberhalb des Medians der allgemeinen Wirtschaft. Die Kommission hat im 22. Bericht (vgl. Tz. 166) die Erwartung an die Anstalten formuliert, dass insbesondere die bestehenden Tarifstrukturen hinsichtlich der Tabellenentgelte, der Anzahl der Stufensteigerungen und steiler Tarifentwicklungen nach Alter und Betriebszuge- hörigkeit sowie überhöhter Eingruppierungen anzupassen seien. Zusammenfassend können diesbezüglich folgende Punkte angeführt werden: ƒ Die ARD verweist auf die schwierigen Tarifverhandlungen 2019, die im Ergebnis den Beitragszahler dauerhaft und nachhaltig entlasten. ƒ Der BR führt aus, dass viele der Berufsbilder, die im Gutachten als überdurchschnittlich entlohnt aufgezeigt werden, nicht mehr nachbesetzt werden. Weiterhin konnte in der letzten Vergütungstarifrunde eine Absenkung der Jubiläumsleistungen erreicht werden. Auch der Forderung der Gewerkschaften nach einem Sockelbetrag gab der BR nicht nach. Zudem wurde der Gehaltstarifvertrag gekündigt. 1 Für eine detaillierte Darstellung wird auf den 22. Bericht, Textziffern 163 bis 168 verwiesen. 2 Die Stichprobe des öffentlichen Sektors setzt sich zusammen aus 36 % Einrichtungen der Kernverwaltung des öffentlichen Dienstes, 25 % Selbstverwaltungskörperschaften und 39 % Beteiligungsunternehmen des Bundes, der Länder und Gemeinden. 3 Die kommerzielle Medienwirtschaft umfasst den privatrechtlichen Rundfunk, Zeitungs-/Zeitschriftenverleger und Mediengesellschaften (Axel Springer, Bertelsmann/Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media AG, Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, Hubert Burda Medien, Bauer Media Group, Funke Mediengruppe, Verlagsgruppe Weltbild etc.). 4 Die Stichprobe der allgemeinen Wirtschaft umfasst Unternehmen des produzierenden Gewerbes, aus Handel und Industrie sowie Dienstleistungsunternehmen. Tz. 179 Tz. 180  Tz. 181  125 


































































































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