Page 128 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Tz. 182 ƒ Der HR wird die fakultative Stufe 11 aus der Vergütungstabelle stufenweise abschmelzen. Hierzu werden die linearen Erhöhungen der Stufe 11 so lange geringer ausfallen, bis die Stufe 11 das Niveau der Stufe 10 erreicht hat. Zudem hat der HR auch eine Überprüfung der Stellenbewertung eingeleitet, 41 Redakteursstellen künftig in die Vergütungsgruppe 10 einzugruppieren und nicht mehr in die Vergütungsgruppe 11. Sobald die Korrektur bei den Redakteursstellen tarifvertraglich abgesichert ist, wird der HR die Überprüfung der Sachbearbeiter-/Sekretärspositionen einleiten. ƒ Der SR gibt an, in erheblichem Maße Nebenleistungen reduziert zu haben. Hierunter fielen beispielsweise der Beihilfeanspruch sowie Jubiläumsleistungen. Der SR verweist auf das im internen Anstaltsvergleich höchste Durchschnittsalter seiner Belegschaft und die sich hieraus ergebenden Chancen, das Vergütungsgefüge im Wege der Neueinstellung zu beeinflussen. Hierfür habe der SR begonnen, die Eingruppierungspraxis bei jenen Berufsgruppen1 anzupassen, die im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaft überdurchschnittlich vergütet werden. ƒ Als Reaktion auf die Ergebnisse des Gutachtens zeigt der WDR an, bereits in den letzten drei Tarifrunden keine Sockelbeträge mehr vereinbart zu haben. Zudem sei das Jubiläumsgeld abgesenkt worden. In den Tarifverhandlungen 2019 sei es gelungen, die letzte Tarifstufe für neu eintretende Mitarbeiter zu streichen. Eine Spreizung der Tarifstufen von zwei auf drei Jahre konnte noch nicht vereinbart werden. ƒ Das ZDF gibt an, dass ab dem Jahr 2025 eine große Anzahl von Mitarbeitern altersbedingt ausscheiden wird. Diese Entwicklung wolle das ZDF nutzen, um bei Nachbesetzung der freiwerdenden Positionen eine Eingruppierung in die unterste mögliche Vergütungsgruppe gemäß Vergütungsordnung und die niedrigste Stufe gemäß Manteltarifvertrag vorzunehmen. Weiterhin strebt das ZDF die Kappung der letzten Stufe aus der Vergütungstabelle (Stufe 9) für Neueintretende und bei der Höhergruppierung an. Als konkrete Einzelmaßnahmen nennt das ZDF die Gewährung von Zulagen bzw. Höhergruppierungen mit dem größtmöglichen Zeitabstand vornehmen zu wollen. Referenzfunktionen, die im Gutachten insbesondere als überdurchschnittlich vergütet bewertet wurden, wird das ZDF, sofern tariflich möglich, mit „ku-Vermerken“ versehen, sodass die Nachbesetzung dieser Stellen in einer niedrigeren Vergütungsgruppe erfolgt. Die Kommission sieht bei den genannten Anstalten ernstzunehmende Ansätze, die im Kienbaum-Gutachten genannten Strukturprobleme zu adressieren. Sie erkennt, dass sich die anderen Anstalten offenbar weniger mit den Problemen beschäftigen, obwohl die Anstalten 1 Berufsgruppen bündeln Funktionen wie bspw. Sekretariat, Chefsekretariat, Redaktionssekretariat etc. zu einer Gruppe gleichartiger Tätigkeiten (z.B. Sekretariat) bzw. gleicher Rolle auf abstrakter, aggregierter Ebene (z.B. Berufsgruppe Referenten). Die vom Gutachter herangezogenen Berufsgruppen für den internen Vergleich sind: Allgemeine Leitungsfunktionen (Geschäftsleitung und 1. + 2. Ebene unterhalb), Ingenieure, Techniker, Redaktion/Reportage, Sachbearbeitung inkl. Referenten mit der Voraussetzung (Fach-) Hochschulabschluss sowie Sachbearbeitung/Sekretariat ohne akademischen Abschluss. Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht    126 


































































































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