Page 126 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 126

Tz. 176 Tz. 177 Das Deutschlandradio plant für die Periode 2025 bis 2030 lediglich eine Stellenreduzierung bei den Festangestellten um sechs Beschäftigte. Die erwartete Abbaurate von 0,5 % p.a. wird auch hier nicht erreicht. Altersbedingt scheiden hingegen 130 Beschäftigte beim Deutsch- landradio aus. Die Kommission erwartet auch vom Deutschlandradio mit Blick auf die enorm hohen Altersabgänge verstärkt Anstrengungen, die erwartete Abbaurate bei den besetzten Stellen zu erbringen. Eine Erbringung der Abbaurate durch einen reinen Austausch von Personalaufwand in Sach- aufwand (z.B. durch Ausgliederungen), um Personaleinsparungen nicht materiell, sondern nur formal zu erbringen, wird die Kommission wie in der Vergangenheit nicht akzeptieren. Die Anstalten müssen arbeitsrechtliche Risiken bei Freier Mitarbeit so steuern und begrenzen, dass Umgliederungen1 von Freier Mitarbeit in feste Stellen möglichst vermieden werden. Dazu haben die Anstalten einen ausreichenden Instrumentenkasten, u.a. die mit den Anstalten in 2016 abgestimmte Checkliste zur Einordnung von Mitarbeitern in die für sie korrekten Beschäftigungsarten.2 Sollten gleichwohl Umgliederungen von freien Mitarbeitern in feste Stellen rechtlich geboten und wirtschaftlich sein, können die Anstalten hierzu in Verbindung mit den enorm hohen Altersabgängen bis 2030 diese in Eigenverantwortung durch Umglie- derungen in Festanstellung vornehmen. Für Umschichtungen im KEF-Verfahren besteht aus Sicht der Kommission grundsätzlich keine Notwendigkeit mehr. Eine Rückfallklausel sichert Handlungsspielraum, um den Anstalten im Falle einer grundlegenden Verschiebung im Arbeitsrecht temporär im KEF-Verfahren zu helfen. Der Fokus der Kommission liegt auf den erheblichen zu erwartenden Altersabgängen in den An- stalten bis 2030. Diese natürliche Fluktuation, die etwa 30 % bei den besetzten Stellen ausmacht, ist Chance und Risiko für die Anstalten zugleich. Die Chance liegt darin, dass die Anstalten die Anpassung ihrer Unternehmenskonzepte, insbesondere den Aufbau nicht-linearer Angebote bei Straffung linearer Angebote sozialverträglich umsetzen können, indem altersbedingt freiwer- dende Stellen vorrangig den nicht-linearen Angeboten zufließen. Die Risiken liegen darin, dass altersbedingt freiwerdende Stellen ungesteuert nachbesetzt werden, was den notwendigen Um- bau erschwert oder dass Stellen nicht mit dem entsprechenden Qualifikationsprofil nachbesetzt werden können, weil jetzt geburtenschwächere Jahrgänge in den Arbeitsmarkt eintreten. Diese Altersabgänge sind eine Chance für die Anstalten, den notwendigen Umbau sozialver- träglich zu verwirklichen, Personalkapazitäten entsprechend der Abbaurate zu verringern, dort wo erforderlich Umgliederungen von Freier Mitarbeit in feste Stellen zu ermöglichen, das Personal zu verjüngen und tarifliche Fehlentwicklungen bei der Eingruppierung zu korrigieren. All dies setzt eine zentrale und zukunftsorientierte Steuerung in den Anstalten voraus. Die Personalkonzepte sind Teil der Betriebs- und Unternehmenskonzepte. 1 Umgliederungen erfolgen durch die Anstalten außerhalb des KEF-Verfahrens durch Einordnung von Freier Mitarbeit auf freiwerdende feste Stellen, ohne den Stellenbestand zu erhöhen. 2 Zur Auswahl geeigneter Instrumente und Steuerungsmechanismen befindet sich die Kommission in Erörterungen mit den Anstalten. Tz. 178 Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht    124 


































































































   124   125   126   127   128