Page 129 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 183 Tz. 184 Tz. 185 insgesamt im Vergleich mit dem öffentlichen Dienst überproportional vergüten. Die in Text- ziffer 181 genannten Maßnahmen könnten grundsätzlich auch von den anderen Anstalten umgesetzt werden. Die Anstalten sehen Reformbedarf in ihren Vergütungssystemen. Dies habe nicht nur das Kienbaum-Gutachten gezeigt. Reformbedürftig seien auch die Einstiegsvergütungen, die oft unterhalb des Marktniveaus lägen, während Endgehälter meist über Marktniveau liegen. Zudem kommen grundlegende Limitationen aus dem bestehenden, historisch gewachsenen System von Haustarifverträgen. Zusammenfassend würdigt die Kommission die durch einige Anstalten eingeleiteten Maß- nahmen als Reaktion auf die Ergebnisse des Vergütungsgutachtens. Dennoch erwartet die Kommission weiterhin erhebliche Anstrengungen der Anstalten, die angekündigten Maß- nahmen sukzessive und zügig umzusetzen. Der Wirtschaftlichkeitsabschlag (vgl. 22. Bericht, Tz. 168) bleibt bestehen. 3.2 Betriebliche Altersversorgung Die Kommission erkennt für die betriebliche Altersversorgung 2021 bis 2024 insgesamt einen Nettoaufwand von 2.671,6 Mio. € an. Der Nettoaufwand ergibt sich aus einem Brutto- aufwand von 3.011,9 Mio. € und bei den Anstalten anfallenden Erträgen von 340,4 Mio. €. In Relation zum gesamten Beitragsaufkommen beläuft sich der Nettoaufwand auf 8,2 %. Der anerkannte Aufwand entspricht den Anmeldungen der Anstalten von 2.150,2 Mio. € bei der ARD, 477,1 Mio. € beim ZDF und 44,3 Mio. € beim Deutschlandradio. Der anerkannte Nettoaufwand liegt für 2021 bis 2024 um 174,6 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts. Der überwiegende Teil des Anstiegs beruht mit rund 100 Mio. € auf ver- ringerten Erträgen, insbesondere geringeren Zinserträgen aus den Deckungsstöcken. Im Übrigen ergibt sich der Anstieg aus einem Bruttoaufwand, der um rund 70 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts liegt. Dabei entsteht der Mehraufwand insbesondere durch höhere Beiträge an die Pensionskassen. Die BilMoG-Deckungsstocklücke bei den alten Versorgungssystemen nimmt wegen des weiterhin niedrigen Zinsniveaus deutlich zu. Die Kommission sieht die Notwendigkeit, ab 2025 verstärkt die Dotierung dieser alten Versorgungssysteme in den Blick zu nehmen. Die Kommission sperrt Beiträge an die Pensionskassen bei der ARD von 30,0 Mio. € und beim ZDF von 15,9 Mio. €. Die Freigabe ist an die geforderte Vorlage von Konzepten zum Umgang mit den Pensionskassen geknüpft. Die Kommission hat im 22. Bericht in den Textziffern 169 bis 173 ausführlich die unterschied- lichen Regelungssysteme der betrieblichen Altersversorgung dargestellt. Sie hat dort erläutert, wie sie bei der Berechnung des Finanzbedarfs die Besonderheiten der jeweiligen Systeme Tz. 183 Tz. 184    Tz. 185 127 


































































































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