Page 99 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Seit vielen Jahren bietet die Firma CISCO mit dem „CISCO Visual Networking Index"1 eine weltweit genutzte Dokumentation der Nutzung von Datennetzen inklusive von Zukunfts- prognosen mit einer Reichweite von mehreren Jahren. Die Kommission geht davon aus, dass der Großteil der Kosten der Verbreitung von Inhalten über IP-Netze durch die Nutzung auf stationären sog. Smart-TV, also Fernsehempfängern mit Verbindung zum Internet, generiert wird. Derartige Geräte benötigen Datenströme mit Datenraten, die weit über den Datenraten liegen, die für die Nutzung auf Smartphones ausreichend sind. Diese Smart-TV sind mit dem Internet über das Festnetz verbunden. Für den Datenverkehr über das Festnetz prognostiziert CISCO einen jährlichen Zuwachs weltweit um 15 %. Entsprechend erkennt die Kommission daher für 2021 bis 2024 Steigerungsraten von jeweils maximal 15 % an. Ausgehend von
2020 (100 %) entspricht dies einem Anstieg in der Periode 2021 bis 2024 um höchstens 75 % gegenüber der Vorperiode. Gleichzeitig werden die Kosten, die die Rundfunkanstalten den Netzbetreibern pro Gigabyte zahlen müssen, aller Voraussicht nach weiter sinken. Die Euro- päische Rundfunkunion (EBU) bietet den Rundfunkanstalten mit ihrem Projekt „Flow“ die dynamische Zuweisung des jeweils günstigsten Anbieters für die Datenübertragung (Content Delivery Network – CDN) an. Im Juni 2019 berechnete Flow 0,2 Cent pro Gigabyte und damit deutlich geringere Kosten, als die Rundfunkanstalten in ihren Anmeldungen zum 22. Bericht angesetzt haben. Eine Begrenzung des Kostenanstiegs bis 2024 auf jährlich maximal 15 % ermöglicht daher eine noch deutlich darüber hinausgehende Steigerung des Datenverkehrs, wenn sinkende Kosten für die CDNs realisiert werden.
Die gleichzeitige parallele Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf verschiede- nen Verbreitungswegen oder in verschiedenen Qualitätsstufen (Simulcast) ist eine Thematik, die von der Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit kritisch gesehen wird. So hat sie die Abschaltung der Langwellen- und Mittelwellensender bewirkt und vermindert seit dem 20. Bericht den Aufwand für die Simulcast-Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW und DAB+ (vgl. Kap. 6). Bereits in ihrem 20. Bericht hatte die Kommission auch die Beendigung der parallelen Verbreitung der Fernsehprogramme in den Qualitätsstufen Stan- dard De nition Television (SDTV) und High De nition Television (HDTV) per Satellit gefordert. Diese Forderung setzt sie im 22. Bericht dadurch um, dass sie die Kosten der SDTV-Verbreitung ab 2021 nicht mehr anerkennt (zu der Sondersituation bei ARTE s. Tz. 125). Nach Analysen des „Digitalisierungsbericht Video 2019“2 der Landesmedienanstalten besaßen 2019 etwa 79,6 % aller Satelliten-Haushalte HDTV-fähige Fernsehgeräte. Wenn auch nicht zu erwarten ist, dass die kommerziellen Fernseh-Programmanbieter ab 2021 die SDTV-Verbreitung einstellen wer- den, so sollten ARD und ZDF in der Zeit bis Ende 2020 durch geeignete Werbemaßnahmen im eigenen Programm in der Lage sein, die Zahl der Haushalte, die nur SDTV empfangen kön- nen, deutlich zu reduzieren. Die terrestrische Verbreitung ist ohnehin mit der Einführung von DVB-T2 auf HDTV umgestellt worden. In den ohne Beteiligung der Kommission geschlossenen Verträgen mit Kabelnetzbetreibern dürfte die SDTV-Verbreitung noch vorgesehen sein.
1 Abrufbar unter: https://www.cisco.com/c/en/us/solutions/collateral/service­provider/visual­networking­index­vni/ white-paper-c11-738429.html.
2 Abrufbar unter: https://www.die­medienanstalten.de/publikationen/digitalisierungsbericht­video/news/ digitalisierungsbericht-video-2019/.
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