Page 101 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5
2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Tz. 109
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Tab. 32
Aufwand für die Programmverbreitung (in T€)
Anmeldung der ARD zum 22. Bericht ohne Kosten der Kabelverbreitung im Vergleich zu den für 2017 bis 2020 im 20. Bericht anerkannten Kosten
ohne nachrichtlich benannte Positionen
mit nachrichtlich benannten Positionen
2017­2020 Anerkennung 20. Bericht
784.782
1.304.649
2017­2020 Anmeldung 22. Bericht
700.855
1.149.163
Differenz Anmeldung 22. Bericht zu Anerkennung 20. Bericht
-83.927
-155.486
2021­2024 Anmeldung 22. Bericht
697.650
1.185.292
Differenz Anmeldung 22. Bericht 2021­2024 zu 2017­2020
-3.205
36.129
Die Kosten der terrestrischen Verteilung der Fernsehprogramme sinken seit Jahren kontinu- ierlich. Zum 20. Bericht hatte die ARD für 2017 bis 2020 noch 239,4 Mio. € angemeldet. Diesen Betrag hatte die Kommission auch anerkannt. Mit den Anmeldungen zum 22. Bericht sind es 170,8 Mio. € und für 2021 bis 2024 150,9 Mio. €. Demgegenüber sollen die Kosten der eigenen Senderbetriebe jedoch ansteigen. Die Ursachen für diese Diskrepanz wird die Kommission in Vorbereitung des 23. Berichts analysieren. Die terrestrische Verteilung der Hörfunkprogramme betrachtet die Kommission in Kapitel 6 und kommt dort zu einer erheblichen Minderung des Aufwands.
Der von der Kommission im 20. Bericht anerkannte Aufwand für die Satellitenverbreitung für 2017 bis 2020 betrug 195,4 Mio. €. Nun meldet die ARD 210,9 Mio. € an. Dies entspricht einer Steigerung um 7,9 %. Die Kostensteigerung resultiert praktisch ausschließlich aus der Steige- rung der Kosten der Ausstrahlung der Fernsehprogramme. Ein Vergleich mit der Anmeldung des ZDF (­13 % im Vergleich zu dem im 20. Bericht anerkannten Betrag) deutet auf Ef zienz- reserven hin. Für 2021 bis 2024 meldet die ARD allerdings eine Minderung der Kosten um 17,7 % an, wobei weiterhin die Parallelausstrahlung (Simulcast) in den Qualitätsstufen SDTV und HDTV bis 2022 vorgesehen ist. Den für die SDTV-Ausstrahlung in den Jahren 2021 und 2022 eingeplanten Betrag in Höhe von 32,7 Mio. € erkennt die Kommission nicht an.
Die Kosten der Verbreitung über IP-Netze (einschließlich der dort nur nachrichtlich aufge- führten Kostenanteile der GSEA) hatte die Kommission in ihrem 20. Bericht für 2017 bis
2020 mit 74,2 Mio. € anerkannt. Mit den Anmeldungen zum 22. Bericht steigt der Betrag auf 76,4 Mio. € und für 2021 bis 2024 auf 135,7 Mio. €. In diesen Anmeldungen sind allerdings erstmalig Kosten für das Livestreaming von Sport­Großereignissen enthalten (2017 bis 2020: 2,3 Mio. €; 2021 bis 2024: 3,3 Mio. €). Die für 2017 bis 2020 angemeldeten Kosten entsprechen damit den im 20. Bericht anerkannten Kosten. Wie in Textziffer 103 dargestellt, akzeptiert die Kommission einen Anstieg nur um maximal 75 %, also von 76,4 Mio. € auf 133,7 Mio. €, und reduziert den angemeldeten Betrag daher um 2,0 Mio. €.
Die Kommission mindert den von der ARD angemeldeten Gesamtbedarf für die Programm- verbreitung (ohne nachrichtliche Positionen) in Höhe von 775,5 Mio. € um 34,7 Mio. € auf 740,8 Mio. €. Zu den Minderungen der Kosten des Hörfunks s. Kapitel 6.
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