Page 103 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Die Kosten der Satellitenausstrahlung waren im 20. Bericht für 2017 bis 2020 mit 68,9 Mio. € anerkannt worden. Mit den Anmeldungen zum 22. Bericht sinken sie um 13 %. U.a. als Folge der bereits in der Anmeldung eingeplanten Abschaltung der Verbreitung in der Qualitätsstufe SDTV sinken sie für 2021 bis 2024 noch einmal um 29,4 %.
Die Kosten der Verbreitung auf IP-Netzen waren im 20. Bericht für 2017 bis 2020 mit
14,7 Mio. € anerkannt worden. Die Kommission hatte den angemeldeten Bedarf um
10,4 Mio. € gemindert. Zum 21. Bericht hatte das ZDF einen Bedarf von 33,5 Mio. € ange- meldet. Die Kommission hatte 18,6 Mio. € anerkannt. Nun meldet das ZDF für 2017 bis 2020 33,6 Mio. € an und für 2021 bis 2024 sogar 76,2 Mio. €. Dies ist gegenüber dem zum 20. Be- richt für 2017 bis 2020 angemeldeten Betrag eine Steigerung um 204 % und gegenüber dem zum 22. Bericht angemeldeten Betrag eine Steigerung um 127 %. Der IstBetrag des Jahres 2017 liegt bei 5,1 Mio. €, das vorläu ge Ist 2018 bei 6,8 Mio. €. Man erkennt daraus, dass schon die Anmeldung für 2017 bis 2020 auf Annahmen basiert, die das ZDF mit der Anmel- dung erläutert hat, die aber von der Kommission so nicht akzeptiert werden können. Wie in Textziffer 103 erläutert, geht sie von einem jährlichen Anstieg der Nutzung von 15 % aus. Unter Vernachlässigung der möglichen Einsparungen bei den Kosten der CDN (vgl. Tz. 103) errechnet sie, ausgehend von den Kosten des Jahres 2018, für 2021 bis 2024 einen Bedarf in Höhe von 51,6 Mio. €. Sie reduziert den angemeldeten Bedarf daher um 24,6 Mio. €.
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 290,0 Mio. € an. Der anerkannte Betrag liegt um 24,6 Mio. € unter der Anmeldung des ZDF von 314,6 Mio. €.1
2.3 Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 64,2 Mio. € an, das sind jährlich rund 16 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2021 bis 2024 entspricht dem angemeldeten Bedarf.
Den Finanzbedarf für das hier nicht berücksichtigte Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk mindert die Kommission um 13,0 Mio. € (s. Kap. 6).
Der vom Deutschlandradio angemeldete Aufwand ist in der folgenden Tabelle dokumentiert:
1 Der Betrag von 314,6 Mio. € liegt um 2,4 Mio. € über dem vom ZDF ursprünglich angemeldeten Betrag von 312,2 Mio. €. Ursächlich hierfür ist die Umschichtung von nicht abzugsfähigen Vorsteuern für die Kosten der Satellitenausstrahlung von KiKA und Phoenix vom indexierbaren Sachaufwand in den Aufwand für die Programmverbreitung (s. auch Tz. 292).
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