Page 104 - KEF 22. Bericht
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Differenz
-38
60
-4.379
837
-267
-279
Summe Aufwand für Programmverbreitung
68.235
64.169
­4.066
Summe der nachrichtlichen Positionen
66.256
134.491
79.500
143.669
13.244
Summe Aufwand für Programmverbreitung inkl. der nachrichtlichen Positionen
9.178
Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung
Kapitel 5 | 22. Bericht
Tab. 35 Aufwand für die Programmverbreitung (in T€) Anmeldung des Deutschlandradios zum 22. Bericht
1. Terrestrische Verteilung
a) Senderkosten
b) festgemietete Ü­ u. M­Leitungen
2. Satellitenausstrahlung
3. Kabelverbreitung
4. Verbreitung auf IP-Netzen
a) Telemedien
b) Livestreaming
5. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen
6. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze
nachrichtlich:
Projekt Digitaler Hörfunk
2017­2020
56.786
(55.453)
(1.332)
1.260
6.007
1.428
(885)
(543)
1.355
1.399
66.256
2021­2024
56.748
(55.508)
(1.240)
1.320
1.628
2.265
(1.177)
(1.088)
1.088
1.120
79.500
Tz. 118
Die Kosten der Kabelverbreitung erschweren auch hier den Vergleich mit früheren Berichten. Vergleicht man die Aufwendungen ohne die Kosten der Kabelverbreitung zeigt sich folgendes Ergebnis:
Tab. 36
Aufwand für die Programmverbreitung (in T€)
Anmeldung des Deutschlandradios zum 22. Bericht ohne Kosten der Kabelverbreitung im Vergleich zu den für 2017 bis 2020 im 20. Bericht anerkannten Kosten
ohne nachrichtlich benannte Positionen
mit nachrichtlich benannten Positionen
2017­2020 Anerkennung 20. Bericht
71.007
130.607
2017­2020 Anmeldung 22. Bericht
62.228
128.484
Differenz Anmeldung 22. Bericht zu Anerkennung 20. Bericht
-8.779
-2.123
2021­2024 Anmeldung 22. Bericht
62.541
142.041
Differenz Anmeldung 22. Bericht 2021­2024 zu 2017­2020
313
13.557
102
Tz. 119
In der Summe belaufen sich die von der Kommission im 20. Bericht für 2017 bis 2020 aner- kannten Kosten auf 71,0 Mio. €. Mit der Anmeldung zum 22. Bericht wird der Betrag um
8,8 Mio. € unterschritten. Wesentlicher Grund für die Kostenminderung sind die geringeren Aufwendungen für die UKW­Verbreitung. Zu diesen Kosten sind die hier nur nachrichtlich genannten Beträge für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk in Höhe von 59,6 Mio. € (im 20. Bericht anerkannt) bzw. 66,3 Mio. € (zum 22. Bericht für 2017 bis 2020 angemeldet) zu ad- dieren. Für 2021 bis 2024 sollen die Kosten der Programmverbreitung (ohne Kabelverbreitung und nachrichtliche Beträge) um 0,3 Mio. € steigen.
Die Kosten der IP­Verbreitung waren im 20. Bericht für 2017 bis 2020 mit 1,2 Mio. € anerkannt worden. Mit den Anmeldungen zum 22. Bericht meldet das Deutschlandradio für diese Perio- de eine Steigerung um 13 % und für 2021 bis 2024 eine weitere Steigerung um 59 % an.
Tz. 120


































































































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