Page 106 - KEF 22. Bericht
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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In den Kosten der Satellitenausstrahlung ist auch der Aufwand für die Ausstrahlung in der Qualitätsstufe SD enthalten, deren Beendigung die Kommission mit dem Jahr 2020 verlangt. Da ARTE jedoch in Kooperation mit ARTE G.E.I.E. plant, ab 2021 Ausstrahlungen auch in der Qualitätsstufe UHDTV (Ultra High De nition TeleVision) zu starten, reduziert die Kommission die Aufwendungen der Satellitenverbreitung nicht.
Die Kommission erkennt den von ARTE zum 22. Bericht angemeldeten Bedarf in Höhe von 11,2 Mio. € (bzw. von 14,4 Mio. € unter Einschluss der nachrichtlich aufgeführten Positionen) unverändert an.
3. Personalaufwand
3.1 Personalaufwand ohne Altersversorgung
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Finanzbedarf der Anstalten für Perso­ nalaufwand ohne Altersversorgung von 9.595,0 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 7.722,0 Mio. €, auf das ZDF 1.494,4 Mio. €, auf das Deutschlandradio 266,0 Mio. € und auf ARTE 112,6 Mio. €.
Die anerkannten Beträge liegen um 223,7 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 9.818,8 Mio. €. Von dieser Kürzung entfallen auf die ARD 211,8 Mio. €, auf das ZDF 9,6 Mio. € und auf Deutschlandradio 2,4 Mio. €.
Die Kommission erkennt Umschichtungen aus der Freien Mitarbeit und der Arbeitnehmer- überlassung an. Sie verzichtet auf die Anwendung des Korrekturfaktors von 20 % für 2021 bis 2024 und verbindet dies mit der Festlegung, ab 2025 grundsätzlich keine weiteren Um­ schichtungen mehr anzuerkennen. Die von der Kommission erwartete Abbaurate in Höhe von 0,5 % p.a. der besetzten Stellen wird von der ARD realisiert. Das ZDF hat diese nach Bereinigung um die durch die Kommission anerkannten Umschichtungen erbracht. Deutsch­ landradio erreicht die erwartete jährliche Abbaurate von 0,5 % hingegen nicht.
Zum 22. Bericht haben die Anstalten erneut Personalkonzepte vorgelegt, die einen Ausblick bis zum Jahr 2030 über alle Beschäftigungssäulen ermöglichen und die Steuerungsmöglich­ keiten der Anstalten im Personalbereich aufzeigen. Deutlich wird auch die erhebliche natür­ liche Fluktuation im Personalkörper der Anstalten durch Altersabgänge bis 2030, die Perso­ naleinsparungen sozialverträglich zulassen. Dabei zeigen die Personalkonzepte jedoch auch, dass die Anstrengungen zwischen den einzelnen Anstalten sehr unterschiedlich sind.
Das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten zum Vergütungsniveau der An­ stalten zeigt, dass das Vergütungsniveau gegenüber dem öffentlichen Sektor erhöht aus­ fällt, im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft leicht überdurchschnittlich liegt und bezogen auf die allgemeine Wirtschaft als vergleichbar einzuschätzen ist. Auch im internen Vergleich weisen einzelne Anstalten deutlich überdurchschnittliche Vergütungsniveaus auf,
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