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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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die nicht alleine mit der regionalen Lage erklärbar sind. Die Kommission kürzt aufgrund der Gutachtenergebnisse den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio für 2021
bis 2024 um insgesamt 60,3 Mio. €, die ein Teil der Gesamtkürzung von 223,7 Mio. € sind. Sie wird zum 23. Bericht überprüfen, ob die von den Anstalten angekündigten und nach eigenen Aussagen bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen wirksam werden.
In diesem Kapitel prüft die Kommission die Anmeldungen der Anstalten zum Personalauf- wand ohne Altersversorgung. Dabei handelt es sich um den Aufwand für aktiv Beschäftigte, der in den Wirtschaftsplänen als Personalaufwand ausgewiesen ist.
Nicht Gegenstand dieses Berichtsteils ist die Beschäftigung außerhalb der Anstalten, also besetzte Stellen, freie Mitarbeiter und Leiharbeit beispielsweise in GSEA und Beteiligungen. Freie Mitarbeiter und Leiharbeit innerhalb der Anstalten werden nur insoweit behandelt, als diese Gegenstand von Umschichtungen auf feste Stellen und der Personalkonzepte der An- stalten sind. Dagegen umfasst die Gesamtdarstellung Personal (Abschn. 3.3, Tzn. 225 ff.) auch diesen Aufwand sowie die zugehörigen Mitarbeiterkapazitäten.
Den Aufwand für die Altersversorgung behandelt die Kommission gesondert in Abschnitt 3.2, Tzn. 169 ff.
Die Entwicklung des Personalaufwands ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen von der allgemeinen Steigerungsrate und zum anderen von der Zahl der besetzten Stellen. Dabei erfasst die allgemeine Steigerungsrate nicht nur die tari ichen Steigerungen, sondern auch Stufensteigerungen und Veränderungen der Stellenstruktur. Bei der Festlegung dieser Rate dient der Kommission die Entwicklung der Personalausgaben der Länder je Beschäftigtem
als Orientierung. Sie ergänzt diese um qualitative Plausibilisierungen. Mit der Festlegung der Steigerungsrate trifft die Kommission keine Aussagen zur tatsächlichen Höhe von Tarifsteige- rungen im Gesamtzeitraum oder in einzelnen Jahren.
Für 2017 bis 2020 hatte die Kommission mit dem 21. Bericht eine Steigerungsrate von 2,25 % anerkannt. Für die Jahre 2021 bis 2024 melden die Anstalten eine Steigerungsrate von 2,5 % an. Nach Einschätzung der Kommission ist eine solche Steigerungsrate nur im Ergebnis anzu- erkennen. Sie teilt jedoch nicht die Einschätzung der Anstalten zu deren zeitlicher Verteilung. Mittel- und langfristig geht sie von niedrigeren Steigerungsraten aus.
Auf die Zahl der besetzten Stellen geht die Kommission bei den Darstellungen zu den jeweili- gen Anstalten ein.
Die Kommission sieht die von den Anstalten angemeldeten Umschichtungen von der Freien Mitarbeit (Programmaufwand) und der Arbeitnehmerüberlassung (Programm- und Sachauf- wand) hin zu festen Stellen (Personalaufwand) weiter skeptisch. Für 2017 bis 2020 hatte sie diese Umschichtungen mit der Festlegung verbunden, das entsprechende Volumen im Pro- gramm- bzw. Sachaufwand vollständig abzusetzen und den Aufwuchs im Personalaufwand auf 80 % zu begrenzen (Korrekturfaktor). Für die Jahre 2021 bis 2024 melden die Anstalten
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