Page 105 - KEF 22. Bericht
P. 105
22. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
Tz. 121
Tz. 122
Tz. 123
Tz. 124
Die Kommission erkennt den vom Deutschlandradio für 2021 bis 2024 angemeldeten Bedarf in Höhe von 64,2 Mio. € unverändert an. Wie in Textziffer 384 erläutert, mindert die Kommission den für die terrestrische Programmverbreitung per UKW und DAB+ in Summe angemeldeten Finanzbedarf (methodisch wie im 20. Bericht) für 2021 bis 2024 um 13,0 Mio. €.
2.4 ARTE
Bei ARTE erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbrei tung von 11,2 Mio. € an, das sind jährlich 2,8 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2021 bis 2024 entspricht dem angemeldeten Bedarf.
Der von ARTE angemeldete Aufwand, welcher durch ARTE Deutschland getragen wird, ist in der folgenden Tabelle dokumentiert:
Tab. 37 Aufwand für die Programmverbreitung (in T€) Anmeldung von ARTE zum 22. Bericht
Tz. 121
Tz. 122
1. Terrestrische Verteilung
2. Satellitenausstrahlung
3. Kabelverbreitung
4. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen
5. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze
6. Sonstiges
nachrichtlich:
Verbreitung auf IPNetzen (50 %Anteil ARTE D)
a) Telemedien
b) Livestreaming
20172020 20212024
0 0
10.399 11.199
0 0
0 0
0 0
0 0
2.827 3.186
(2.544) (2.867)
(283) (319)
Differenz
0
800
0
0
0
0
Summe Aufwand für Programmverbreitung
10.399
11.199
800
359
Summe der nachrichtlichen Positionen
2.827
13.226
3.186
14.385
359
Summe Aufwand für Programmverbreitung inkl. der nachrichtlichen Positionen
1.159
ARTE hat die Verhandlungen mit den Kabelnetzbetreibern noch nicht abgeschlossen und für etwaige Zahlungen im Jahr 2017 Rückstellungen gebildet.
In der Summe belaufen sich die Kosten für 2021 bis 2024 auf 11,2 Mio. €. Dieser Betrag liegt um 0,2 Mio. € über der Summe, die im 20. Bericht für 2017 bis 2020 anerkannt worden war. Zu diesen Kosten sind die hier nur nachrichtlich aufgeführten Beträge für die Verbreitung auf IPNetzen in Höhe von 3,1 Mio. € bzw. 3,2 Mio. € zu addieren, die ARTE Deutschland im Rahmen des Mitgliedsbeitrags für ARTE G.E.I.E. zahlt.
Tz. 123
Tz. 124
103