Page 108 - KEF 22. Bericht
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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erneut Umschichtungen aus anderen Aufwandsarten an. Gemäß ihrer Argumentation aus dem 21. Bericht (s. dort Tz. 119) erkennt die Kommission diese Umschichtungen an. Sie verzichtet jedoch auf die Anwendung des Korrekturfaktors. Er hat seine Lenkungsfunktion erfüllt. Die angemeldeten Umschichtungen sind insgesamt mit Ausnahme des ZDF deutlich rückläu g. Über die bis 2024 anerkannten Umschichtungen hinaus wird die Kommission ab 2025 grundsätzlich keine weiteren Umschichtungen mehr im KEF­Verfahren berücksichtigen.1 Mit Blick auf die in den vorgelegten Personalkonzepten aufgezeigten hohen Altersabgän-
ge ab 2025 erwartet sie, dass zukünftig Umschichtungen seitens der Anstalten in eigener Verantwortung innerhalb der Obergrenze der besetzten Stellen erfolgen. Mit geeigneten Steuerungsinstrumenten ist zudem sicherzustellen, dass in der Freien Mitarbeit rechtssichere Verhältnisse geschaffen werden, um weiteren Umschichtungsbedarf, der zu einer Verfesti- gung der Beschäftigtenstruktur führt, zukünftig zu vermeiden.
Die Kommission hatte im 21. Bericht (s. dort Tzn. 119, 129, 133, 136) die Erwartung geäußert, dass die Anstalten auch über das Jahr 2020 hinaus eine jährliche Abbaurate bei den besetzten Stellen i.H.v. 0,5 % erbringen. Sie wird daher auch im 22. Bericht nachhalten, ob die erwartete Abbaurate in der Periode 2017 bis 2020 erbracht wurde und im Anmeldezeitraum 2021 bis 2024 erbracht wird.
Einzelheiten ergeben sich bei der Darstellung zu den jeweiligen Anstalten.
Neben der Überprüfung der Annahmen zur allgemeinen Steigerungsrate vergleicht die Kommission für 2017 bis 2020 die Anmeldungen zum 22. Bericht mit den Feststellungen des 21. Berichts. Dabei prüft sie, ob Abweichungen im Basiszeitraum Auswirkungen auf den Auf- wand 2021 bis 2024 haben und ob diese anerkannt werden können.
Der Gesamtüberblick (vgl. Tab. 38) zeigt die Anmeldungen der Anstalten zum Personalauf- wand ohne Altersversorgung für 2021 bis 2024 von 9.818,8 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 7.933,8 Mio. €, das ZDF 1.504,0 Mio. €, das Deutschlandradio 268,4 Mio. € und auf ARTE 112,6 Mio. €. Die jahresdurchschnittlichen Beträge sind in der Tabelle ausgewiesen.
Die Summe des Personalaufwands liegt von 2021 bis 2024 um 928,2 Mio. € über der Summe von 2017 bis 2020. Das ist ein Anstieg von 10,4 % (2,5 % p.a.).
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1 Bei grundlegenden Änderungen in der Rechtsprechung, die zu einem Umschichtungsbedarf führen, der von den Anstalten nicht zu verantworten ist, können Umschichtungen auch zukünftig ausnahmsweise noch anerkannt werden.


































































































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