Page 97 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5
2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Tab. 29
2017-2020
2021-2024
Tab. 30
2017-2020
2021-2024
Aufwand für die Programmverbreitung (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht
ARD
911,0
775,5
ZDF DRadio ARTE
300,5 68,2 10,4
314,6 64,2 11,2
Veränd.
Anstalten gesamt
1.290,1
1.165,5
ø 2021­2024 p.a.
193,9
78,7
16,1
2,8
291,4
­135,5
14,1
­4,0
0,8
­124,6
Veränd. in %
­14,9
4,7
­5,9
7,7
­9,7
Veränd. in % p.a.
­3,9
1,2
­1,5
1,9
­2,5
Aufwand für die Programmverbreitung (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht einschließlich nachrichtlich benannter Positionen
ARD ZDF DRadio ARTE
1.359,3
1.263,2
300,5 134,5 13,2
314,6 143,7 14,4
Veränd.
Anstalten gesamt
1.807,5
1.735,9
ø 2021­2024 p.a.
315,8
78,7
35,9
3,6
434,0
­96,1
14,1
9,2
1,2
­71,6
Veränd. in %
­7,1
4,7
6,8
9,1
­4,0
Veränd. in % p.a.
­1,8
1,2
1,7
2,2
­1,0
Die nachrichtlich benannten Positionen beinhalten bei ARD und Deutschlandradio Beträge, welche im Personal­ oder Sachaufwand bzw. im Entwicklungsbedarf  nanzbedarfswirksam werden. Bei ARTE sind es Anteile der Kosten der IP-Verbreitung.
Nach Prüfung der Anmeldungen stellt die Kommission im 22. Bericht einen Finanzbedarf von 1.106,2 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Kürzung um 59,3 Mio. €.
Wiederholt hatte die Kommission auf die anhängigen Rechtsstreitigkeiten zur Frage, ob die Beendigung der Zahlungen der Rundfunkanstalten für die Einspeisung ihrer Hörfunk- und Fernsehprogramme in die Kabelnetze rechtens war, hingewiesen (s. z.B. 21. Bericht, Tz. 81). Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. Juli 2017 wurden die Anstalten endgültig zur Zahlung, rückwirkend ab 2013, verp ichtet. Letztmalig hatte die Kommission in ihrem 17. Bericht (für 2009 bis 2012) Kosten für die Kabelverbreitung anerkannt (ARD 182,1 Mio. €, ZDF 40,0 Mio. €, Deutschlandradio 4,6 Mio. € für Kabel und Satellit, ARTE 14,2 Mio. €). Ent- sprechend waren in den Anmeldungen zum 21. Bericht für 2017 bis 2020 keine Kosten für die Kabelverbreitung enthalten. Damit unterscheiden sich die Anmeldungen zum 22. Bericht so grundlegend von denen zum 21. Bericht, dass ein summarischer Vergleich beider Anmeldun- gen nicht zielführend ist. In den Anmeldungen zum 22. Bericht sind die Differenzen zwischen 2017 bis 2020 und 2021 bis 2024 erheblich, da in der laufenden Periode z.B. bei der ARD
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