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Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 22. Bericht
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2. Aufwand für die Programmverbreitung
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung
von insgesamt 1.106,2 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 740,8 Mio. €, auf das ZDF 290,0 Mio. €, auf das Deutschlandradio 64,2 Mio. € und auf ARTE 11,2 Mio. €. Im Jahresdurch schnitt sind dies bei der ARD 185,2 Mio. €, beim ZDF 72,5 Mio. €, beim Deutschlandradio
16,0 Mio. € und bei ARTE 2,8 Mio. €.
Die anerkannten Beträge liegen um 59,3 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 1.165,5 Mio. €. Von der Kürzung entfallen 34,7 Mio. € auf die ARD und 24,6 Mio. € auf das ZDF. Die Anmeldungen von Deutschlandradio und ARTE werden in voller Höhe aner kannt.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts (1.145,9 Mio. €) sinkt der anerkannte Be darf um insgesamt 39,7 Mio. €. Die Minderung beträgt 44,0 Mio. € bei der ARD und 6,8 Mio. € beim Deutschlandradio. Beim ZDF erkennt die Kommission eine Steigerung um 10,9 Mio. € und bei ARTE um 0,2 Mio. € an.
Die erstmalig seit dem 17. Bericht angemeldeten Kosten der Programmverbreitung über Kabelnetze betrachtet die Kommission gesondert und drückt ihren Zweifel an der Ef zienz der Verhandlungen der ARD mit den Kabelnetzbetreibern aus.
Die De nition der Programmverbreitung umfasst zunächst die Ausstrahlung über terrestrische Sender, über Satelliten, die Einspeisung in die Kabelnetze und die IP-basierte Verbreitung von Angeboten (z.B. über das Internet). Hinzugerechnet werden auch die Leitungskosten für den internen Programmaustausch, bei der ARD die Zuführung zum (Hörfunk-/Fernseh-) Stern- punkt und die Verteilung zu den Senderstandorten. Ebenfalls einbezogen sind die Hoheits- kosten. Insofern werden im Aufwand für die Programmverbreitung sämtliche Aufwendungen subsumiert, die entstehen, um den Nutzern die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten zugänglich zu machen. Diese Angebote schließen die Partner- und Spartenpro- gramme und die GSEA ein, deren Verbreitungskosten hier ebenfalls erfasst werden. Finanz- bedarfswirksam werden an dieser Stelle die durch Fremdbetriebe verursachten externen Aufwendungen der Programmverbreitung des Bestandsbedarfs erfasst. Die externen Aufwen- dungen der Programmverbreitung sind größtenteils vertraglich für einen mittel- bis langfris- tigen Zeitraum festgelegt. Nur nachrichtlich werden der Aufwand der Programmverbreitung im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten (diese werden nanzbedarfswirksam beim Entwicklungsbedarf ausgewiesen) und bei der ARD die Kosten der eigenen Senderbetriebe aufgeführt.