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22. Bericht | Kapitel 4 Leistungsbericht
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Verfügung gestellt. 2017 lag die durchschnittliche Sehdauer der audiovisuellen Telemedien- angebote bei ARTE für die Webseite bei 17,5 Minuten, bei der mobilen App bei 11,2 Minuten und bei Smart TVs bei 18,2 Minuten. Das errechnete Time Average bei der ARD lag 2018 bei 19,1 Minuten.
ARTE spielte zudem 2017 auf der Drittplattform YouTube 5,2 Mio. Stunden Videos aus, die
50 Mio. Video Views mit einer durchschnittlichen Länge von 6,3 Minuten erreichten. Auf Face- book veröffentlichte ARTE 1,7 Mio. Stunden Videos mit 260 Mio. Video Views bei einem Time Average von 0,4 Minuten. Auch die Angaben zu Drittplattformen wurden lediglich von ARTE zugeliefert.
Deutschlandradio weist darauf hin, dass es mit einer zunehmenden Zahl an Audio- und Pod- cast-Plattformen zusammenarbeitet, deren Kennziffern weder einheitlich, vollständig noch vergleichbar sind.
Die Kommission erwartet, dass zukünftig alle Anstalten umfassende, vollständige, einheitli- che und vergleichbare Kennzahlen zur programmlichen Leistung ihrer Telemedienangebote zuliefern.
3.7 Livestreams
Anders als beim traditionellen Rundfunk, bei dem die Kosten für die Verbreitung der Pro- gramme unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Nutzer ist, steigen bei der IP-Verbreitung die Kosten mit zunehmender Nutzung. Bei Livestreams wird das lineare Fernseh- oder Hör- funkprogramm zeitgleich auch über das Internet verbreitet. Livestreams machen neben dem zeitversetzten Abruf aus den Mediatheken einen erheblichen Kostenfaktor aus und unterlie- gen beträchtlichen Steigerungsraten durch die vermehrte Nutzung. Die Kommission hat dieses Thema in ihrem 21. Bericht ausführlich beleuchtet (dort Tzn. 109 bis 115).
Für den 22. Bericht (2021 bis 2024) meldete die ARD einen Kostenanstieg für die IP-Verbrei- tung von 78 % und das ZDF von 127 % im Vergleich zu 2017 bis 2020 an (s. Tzn. 102 f., 109 und 115). Die Kommission hat daher ihre Methodik zur Feststellung des Bedarfs angepasst (s. Tz. 103).
Das Verhältnis der reinen Verbreitungskosten von Telemedien und Livestreaming innerhalb der Kosten für die IP­Verbreitung stellt sich wie folgt dar:
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