Page 382 - KEF 22. Bericht
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Tz. 708
Vergleich der Angebote von Cumulus Media und HR
Für die Übernahme der Wetterberichterstattung im Gemeinschaftsprogramm Das Erste ab 2020 lagen Angebote der Cumulus Media über 2,850 Mio. € und des HR über 2,646 Mio. € vor. Diese unterschieden sich, wie in Tabelle 235 dargestellt:
Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
Tab. 235 Überregionale und regionale Wetterberichterstattung ab 2020 Angebote Cumulus Media und HR im Vergleich
Sende­ Programmvolumen minuten
Überregionale Wettersendungen
Angebot Cumulus Media
2.850.000 €1
1.623.616 €
Bemerkungen
pauschal/ Vollkosten
Vollkosten
Angebot HR
1.446.000 €
1.200.000 €
(97.000 €)
keine Konkretisierung, laufende Verhand- lungen, Preis ndung in Abhängigkeit der Nachfrage des Programmumfangs
Bemerkungen
vorläu ge grobe Kosten- schätzung mit einigen Unbekannten
pauschale Umlage auf Teilkostenbasis gem. Regelungen für GSEA2
ohne Bewertung und Weiterberechnung
keine vollständige Machbarkeitsstudie und Untersuchung des Kostenrahmens
Sendevolumen Cumulus Media
3.550
Sendevolumen
Wetterkarte 3.715
HR-Zulieferungen3 965
Zwischensumme
8.230
2.850.000 €
2.646.000 €
Regionale Wettersendungen
Cumulus Media-Kunden4
7.833
Sondersendungen 66
7.899
Summe
16.129
4.473.616 €
keine Beurteilung möglich
Tz. 709
1 Das Angebot der Cumulus Media belief sich auf 2.850.000 € netto, einschl. 7 % Umsatzsteuer beläuft es sich auf 3.049.500 €. Für Zwecke eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs kann die Umsatzsteuer in diesem Fall aber außer Betracht bleiben, da die Frage einer Umsatzsteuerp icht (§ 2b UStG) eines Wetterkompetenzzentrums nicht rechtssicher geklärt ist. Hierzu ist in der Vorlage zur Sitzung der Intendanten vom 27. November 2018 ausgeführt, dass ein Wetterkompetenzzentrum beim HR „bei entsprechender Ausgestaltung“ eine von der Umsatzsteuer ausgenommene Kooperation „wäre“. Sicherheit in dieser Frage kann nur die Einholung einer verbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamts verschaffen.
2 Die Finanzierung von GSEA erfolgt nach den jeweiligen Kostenverrechnungsrichtlinien (KVR). Diese sehen im Wesentlichen vor, dass nur zusätzliche Kosten verrechenbar sind, die unmittelbar und ausschließlich einer RfA durch eine GSEA entstehen (Ziffer 1.12 KVR). Anteilige Betriebskosten sind grundsätzlich nicht verrechnungsfähig, es
sei denn, sie nehmen Kostendimensionen an, die einer RfA allein nicht zumutbar sind. Für die Wetterkarte werden Direktkosten, Personalkosten und Gebäudenutzungskosten verrechnet (Anlage 8, Ziffer 3.115 KVR).
3 MiMa und Ln9 (Ln9 gegen Erstattung der Honorarkosten).
4 NDR, RBB, SWR und WDR.
Das Gesamtangebot des HR für die überregionale Wetterberichterstattung von 2,646 Mio. € beinhaltete das bisherige Umlagevolumen der Wetterkarte von 1,2 Mio. € zuzüglich
1,446 Mio. € für die bislang von der Cumulus Media produzierten überregionalen Wettersen- dungen. Die Wetterberichterstattung für das Mittagsmagazin, das ARD Buffet und Live nach 9 (s. hierzu S. 381, Fn. 1) sollten – unverändert – als entgeltfreie Zulieferungen erfolgen. Das
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