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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
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Mit der Produktion von überregionalen Wetternachrichten durch zwei unabhängige Organi- sationseinheiten hielt die ARD an zwei Standorten parallele Strukturen mit den notwendigen Ressourcen vor. Hinzu kamen noch die Produktionen des HR im Rahmen von ARD-Zulieferun- gen. Das Vorhalten von Doppel- bzw. Mehrfachstrukturen ist grundsätzlich unwirtschaftlich. Hierauf hatte auch der BORH die ARD im Rahmen seiner Prüfung des BR hingewiesen und angeregt, die Parallelstrukturen zu beseitigen, da nach seiner Auffassung hierdurch erhebli- che Synergien zu erwarten seien. Die ARD sagte zu, die Anregungen des BORH zu prüfen.
Prozess der Entscheidungs ndung zum Abbau von Doppelstrukturen bei der überregionalen Wetterberichterstattung
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD befassten sich in drei Sitzungen im Oktober und November 2018 sowie im Februar 2019 auf der Basis von Vorlagen des HR mit der Neu- strukturierung der Wetterberichterstattung im Gemeinschaftsprogramm. Als Beschlussvor- schlag sahen die Vorlagen jeweils die Einrichtung eines HR-Wetterkompetenzzentrums vor.
In der ersten Sitzung wurde der HR gebeten, sein Angebot zu präzisieren und mit konkreten Zahlen zu unterlegen. Die hierauf von ihm für die November­Sitzung vorgelegten Unterlagen (Status quo, Angebote HR und Cumulus Media) wurden als nicht vergleichbar beurteilt und dem Beschlussvorschlag mangels Entscheidungsreife nicht zugestimmt. Der Intendant des
HR kündigte in der Sitzung an, einer Bündelung der gesamten Wetterkompetenz bei einem „kommerziellen Anbieter“ nicht zustimmen zu können. Der WDR wurde gleichwohl gebe- ten, die Cumulus Media um ein aktualisiertes Angebot zu bitten und der HR (u.a.) zu prüfen, inwieweit er die Wettersendungen in den Landesprogrammen übernehmen kann, die in Ver- tragsbeziehungen zur Cumulus Media stehen, und welche Synergien dabei ggf. zu erwarten wären.
Die Cumulus Media legte mit Schreiben vom 24. Januar 2019 an den WDR ein aktualisiertes Angebot für die überregionale Wetterberichterstattung über pauschal 2,850 Mio. € netto vor und wies hierin auch darauf hin, dass, sollte Cumulus Media aus übergeordneten Gründen aus der überregionalen Versorgung ausscheiden müssen, dies auch eine Beendigung der regiona- len Angebote zur Folge hätte.
In der Intendantensitzung im Februar 2019 beschloss die ARD, die Wetterberichterstattung für Das Erste ab 2020 bei einem HR-Wetterkompetenzzentrum zusammenzuführen. Der HR sicherte zu, „dass das Wetterkompetenzzentrum die regionalen Wettersendungen in den Landesprogrammen, die aktuell noch bei der Cumulus Media beauftragt sind, im derzeitigen Umfang übernehmen kann“. Vor der Sitzung der Intendanten hatte die Fernsehprogramm- konferenz (FPK) im Januar 2019 mehrheitlich bei Enthaltung von drei Anstalten empfohlen, auf Basis des vorliegenden HR-Angebots die Wetterberichterstattung für Das Erste in einem HR-Wetterkompetenzzentrum zusammenzuführen. Ausweislich des Protokolls der Sitzung war ein Vergleich mit dem Angebot der Cumulus Media nicht möglich, da dieses zur Sitzung noch nicht vorlag. Die FPK ging davon aus, dass das Angebot der Cumulus Media in der ARD- Sitzung im Februar gewürdigt wird.
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