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22. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
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Der ARD-Vorsitzende teilte dem BORH mit Schreiben vom 27. Februar 2019 als Ergebnis der Überprüfung der Produktion der überregionalen Wetterberichterstattung Folgendes mit:
„(...) die Fernsehdirektoren von WDR und HR haben für die Fernsehprogrammkonferenz noch im Jahr 2017 begonnen, die Strukturen und das Gesamtportfolio der Wetterberichterstat- tung zu prüfen. Dies erfolgte mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeitseffekte bei gleichbleibender Qualität zu erzielen. In Folge dieser Prüfung hat die Fernsehprogrammkonferenz im Juli 2018 die Entwicklung eines ARD-Wetterkompetenzzentrums unter Federführung des Hessischen Rundfunks grundsätzlich begrüßt. (...) Nach ersten groben und vorläu gen Schätzungen kann durch das Wetterkompetenzzentrum das gesamte Leistungsportfolio für Das Erste mit nen- nenswerten jährlichen Einsparungen von 0,8 Mio. € realisiert werden. Detaillierte Berechnun- gen sind jedoch erst nach Vorliegen weiterer Informationen und Parameter möglich. (...)“
Bewertung der Vorgehensweise
Die grundsätzliche Zielrichtung der Intendanten, die bestehenden Doppelstrukturen bei
der überregionalen Wetterberichterstattung aufzulösen, ist nachvollziehbar und richtig. Allerdings ist die Vorgehensweise bei der Untersuchung der Alternativen und bei der Ent- scheidungs ndung mit professionellen Standards nicht vereinbar. Diese hätten – ohne Vor- festlegung auf ein gewünschtes Ergebnis – einen Wirtschaftlichkeitsvergleich auf einer ein- heitlichen Vollkostenbasis als Grundlage möglicher weitergehender Betrachtungen erfordert. Schon dies ist unterblieben.
Soweit die ARD sich im Rahmen der Diskussion des Berichtsentwurfs darauf beruft, die Wetterberichterstattung könne als hoheitliche Kernkompetenz und zentrales Element der Grundversorgung nicht einem kommerziellen Dienstleister überlassen werden, überzeugt dies nicht. Diese Auslegung  ndet sich auch in den Vorlagen für die Sitzungen nicht wieder. Hierin wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es sich um ein journalistisches Kernthema handelt, das durch Klimawandel und Extremwetterphänomene immer wichtiger werde. Die Cumulus Media ist im Übrigen kein „kommerzieller Anbieter“ in dem Sinne, dass sie völlig außerhalb des Systems der Rundfunkanstalten steht und agiert, sondern ein Beteiligungsunternehmen der ARD, das eigens zum Zweck der Wetterberichterstattung gegründet wurde. Probleme der redaktionellen Hoheit und Programmautonomie haben sich deshalb in der Vergangenheit nicht gestellt, weder im Gemeinschaftsprogramm noch in den von der Cumulus Media pro- duzierten regionalen Wettersendungen. Es ging und geht nicht um Fragen der Programmau- tonomie, sondern allein und ausschließlich um das wirtschaftlichste Produktionsverfahren. Letztlich ist es auch nicht völlig widerspruchsfrei, einerseits einen alternativen Lösungsweg (Produktion durch ein Tochterunternehmen) von vornherein argumentativ auszuschließen, gleichzeitig aber gleichwohl das Tochterunternehmen zur Abgabe von Angeboten aufzufor- dern.
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