Page 378 - KEF 22. Bericht
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Datenbezugs vom Deutschen Wetterdienst (DWD) wird – außer traditionell von Wetterkarte und HR – nur in vernachlässigbarem Umfang genutzt.
Sponsoring
Von den Landesrundfunkanstalten verzichten BR, NDR und WDR auf die Einbindung von Sponsoringpartnern zur Teil nanzierung der Wetterberichterstattung. Die übrigen Landes- rundfunkanstalten erwirtschaften Netto­Werbeerträge in Höhe von 2,388 Mio. €. Bei Unter- stellung von möglichen Einnahmen der drei Sender in etwa der Größenordnung des SWR (784,7 T€) ließen sich rechnerisch höhere Netto­Werbeerträge aus Sponsoring in einer Größen- ordnung von etwa 2,4 Mio. € erzielen.
Die Anstalten verwiesen zur Begründung zunächst darauf, dass es keine gesonderten Wetter- sendungen gebe und Sponsoring im Umfeld von Nachrichtensendungen nicht gewünscht sei. Die Wetterberichterstattung sei durchweg in die Nachrichtensendungen integriert und damit nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht statthaft.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (BORH) hatte dem BR in seinem Prüfungsbericht vorge- schlagen, ähnlich wie andere Landesrundfunkanstalten die Einbindung von Sponsoringpart- nern zu prüfen. Die juristische Direktion des BR hat auf Anfrage der Innenrevision des BR die grundsätzliche juristische Unbedenklichkeit festgestellt. Auch die Innenrevision hat vor diesem Hintergrund den jeweiligen Redaktionen „die quali zierte Auseinandersetzung“ mit der vom BORH aufgeworfenen Anregung empfohlen.
Der BR weist nunmehr darauf hin, dass er nach der Empfehlung des BORH die Fragestellung nochmals geprüft und bewusst anders entschieden habe. Dabei habe die Einschätzung der BRmedia eine Rolle gespielt, dass das Sponsoring „eher“ auf mangelndes Interesse der Werbe- treibenden stößt und „ggf.“ einen Verdrängungswettbewerb mit anderen Werbeformen aus- löst. Die Einschätzung der BRmedia ist nicht näher belegt. Es ist nach Auffassung der Kommis- sion weder evident noch nachvollziehbar, warum sich das Interesse der Werbetreibenden im Sendegebiet des BR grundsätzlich von dem im Bereich anderer Sendeanstalten unterscheiden sollte, die Sponsoring zur Teil nanzierung ihrer Wetterberichterstattung nutzen.
Im Ergebnis haben sechs von neun Landesrundfunkanstalten sowie das ZDF und ARD –
Das Erste gegen eine Teil nanzierung durch Sponsoringpartner weder programmautonome noch rechtliche Bedenken (bei allen Anstalten erfolgt die Wetterberichterstattung im Kontext von Nachrichtensendungen). Dies sollte auch für die drei genannten Anstalten Anlass sein, ihre Position nochmals im Sinne einer praktischen Konkordanz mit dem ebenfalls im Verfas- sungsrang stehenden Wirtschaftlichkeitsprinzip zu überdenken.
4.2.1.2 Überregionale Wetterberichterstattung in Das Erste
Für die Wetterberichterstattung im überregionalen Programm unterhielt die ARD bis Ende 2019 Parallelstrukturen. Zum Teil wurden die überregionalen Wetternachrichten von der GSEA
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
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