Page 376 - KEF 22. Bericht
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4.2 Fernsehen
4.2.1 ARD
4.2.1.1 Regionale Wetterberichterstattung der Landesrundfunkanstalten
Bei der Produktionsweise und Präsentation von Wetternachrichten der Landesrundfunkan- stalten der ARD geht jede Anstalt eigene Wege. Teilweise unterhalten die Anstalten eigene Redaktionen/Arbeitseinheiten, teilweise wurden und werden externe Dienstleister mit der Produktion und Präsentation beauftragt oder nur mit der Beschaffung und Aufbereitung von Wetterdaten. Teilweise  nden sich sogar innerhalb einer Anstalt unterschiedliche Produktions- weisen, ohne dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche angestellt wurden.
Die Landesrundfunkanstalten, die Dienstleister beauftragen, argumentieren, dass die Fremd- vergabe sowohl  nanziell wie organisatorisch die unternehmerisch günstigere Variante sei.
Im Falle der Entscheidung für eine Eigenproduktion müssten ein eigenes Meteorologenteam sowie entsprechende Kapazitäten im Bereich Gra k vorgehalten werden, was mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Die Qualität der Wetterdienstleister sei sehr hoch, und durch die Bündelung des moderierten Wetters beim Dienstleister könnten Synergien bezüg- lich personeller und technischer Kapazitäten generiert werden. Für die Qualität und Preise der Leistungen gebe es keine Alternative.
Soweit Wetternachrichten in Eigenproduktion hergestellt werden, wird darauf verwiesen, dass nach Betrachtung des Umfangs, programmlichen Nutzens und Abgleichs der Kosten eine externe Fremdproduktion aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Debatte stand. Die eigene Produktion aus einer Hand sei günstiger, besser und biete deutlich mehr Flexibilität und Mög- lichkeiten, was sich insbesondere bei kritischen Wetterlagen bezahlt mache.
Quali zierte Untersuchungen oder Vergleichsrechnungen konnten auf Nachfrage nicht vorge- legt werden.
Verträge mit Dienstleistern wurden nicht durchgehend ausgeschrieben oder auf andere Weise dem Wettbewerb unterstellt. Teilweise wurde dargelegt, dass es zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses keine alternativen Anbieter gab oder es keinen Markt für Wetterdienstleistungen gebe, über den Angebote hätten eingeholt werden können. Soweit Angebote eingeholt wur- den, sind bis zu 14 Anbieter kontaktiert worden. Teilweise waren programmliche Vorgaben für die Entscheidung für einen Dienstleister ausschlaggebend, z.B. beim Einsatz bestimmter Moderatoren. In rechtlicher Hinsicht werden ebenfalls unterschiedliche Auffassungen vertre- ten. Teilweise wird die Notwendigkeit einer formalen (europaweiten) Ausschreibung verneint, da es sich um Programmentscheidungen handele. Andere Sender vertreten die Auffassung, dass kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
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