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Zusammenfassung
22. Bericht
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Deutschlandradio 1,9 Mio. € und bei ARTE 0,4 Mio. € gekürzt. Bis zur abschließenden recht- lichen Klärung werden bei der ARD 32,8 Mio. € bzw. beim Deutschlandradio 1,4 Mio. € für Umsatzsteuern gesperrt. Der nicht indexierbare Sachaufwand beinhaltet insbesondere die Prämien an die Rückdeckungsversicherung in der Altersversorgung, Aufwendungen für Zin- sen, den Aufwand für den Beitragseinzug, den Finanzierungsanteil von ARTE sowie signi - kanten Einmalaufwand aufgrund von begründeten Sondereffekten. Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen nicht indexierbaren Sachaufwand von insgesamt 2.296,1 Mio. € fest (ARD 1.871,6 Mio. €, ZDF 259,5 Mio. €, Deutschlandradio 139,7 Mio. €, ARTE 25,3 Mio. €). Bei der ARD werden 3,3 Mio. € und beim ZDF 2,8 Mio. € gekürzt. Die Anmeldungen von Deutschland- radio und ARTE werden anerkannt (vgl. Tzn. 276 ff.).
Für 2021 bis 2024 werden Investitionen von insgesamt 2.135,7 Mio. € (ARD 1.545,6 Mio. €, ZDF 502,8 Mio. €, Deutschlandradio 87,3 Mio. €) anerkannt. Diese liegen um 46,5 Mio. € unter den Anmeldungen von insgesamt 2.182,2 Mio. €. Die Kürzung beträgt bei der ARD 5,6 Mio. €, beim ZDF 40,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 0,1 Mio. €. Die Kommission sperrt beim WDR für das Projekt Filmhaus einen Betrag von 69,1 Mio. €. Darüber hinaus haben der BR, der NDR, der RBB, der SWR, das ZDF und das Deutschlandradio Großinvestitionen angemeldet. Die Großinvestitionen der ARD und des Deutschlandradios sind periodenübergreifend (vgl. Tzn. 327 ff.).
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für Entwicklungsbedarf von 144,6 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 73,1 Mio. € und auf das Deutschlandradio 71,5 Mio. € jeweils für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+). ZDF und ARTE haben keine Entwicklungsprojekte angemeldet. Die anerkannten Beträge liegen um
46,5 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten. Von der Kürzung entfallen 33,5 Mio. € auf die ARD und 13,0 Mio. € auf das Deutschlandradio (vgl. Tzn. 377 ff.).
Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich vorliegender Ist­Zahlen und Prognosen stellt die Kommission für 2021 bis 2024 Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.099,5 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 22.302,3 Mio. €, auf das ZDF 7.891,9 Mio. € und auf das Deutschland- radio 905,3 Mio. €. Damit liegen die Beitragserträge um 536,0 Mio. € über der Anmeldung der Anstalten (ARD 384,3 Mio. €, ZDF 136,1 Mio. €, Deutschlandradio 15,6 Mio. €). Ursächlich dafür ist, dass die Kommission die von den Anstalten erwarteten Beeinträchtigungen der Ertragsentwicklung geringer einschätzt. Für 2017 bis 2020 liegt die Anmeldung der Anstal- ten um 301,6 Mio. € niedriger als die Kommission im 21. Bericht festgestellt hat. Dies ist insbesondere auf eine Änderung der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigungen auf Direktanmeldungen sowie die Beitragsbefreiung von Nebenwohnungen zurückzuführen
(vgl. Tzn. 385 ff.).
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024  nanzbedarfswirksame Erträge aus Werbung von 1.064,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 429,6 Mio. € und auf das ZDF 635,0 Mio. €. Die festgestellten Beträge liegen um 27,5 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 1.037,1 Mio. €. Die Zuschätzung erfolgt bei der ARD. Für 2017 bis 2020 haben sich die angemeldeten Erträge aus Werbung bei der ARD auf 506,6 Mio. € und beim ZDF auf


































































































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