Page 26 - KEF 22. Bericht
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Zusammenfassung
22. Bericht
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Die Anstalten haben mit der Anmeldung zum 22. Bericht zum Stand der Entwicklung ihrer Projekte zur Strukturoptimierung berichtet. Für die Periode 2021 bis 2024 planen sie Einspa- rungen von 338,3 Mio. €, die im angemeldeten Aufwand bereits berücksichtigt wurden. Das entspricht ca. 0,9 % des angemeldeten Gesamtbetrags für Aufwendungen und Investitionen. Bei der Evaluierung der angemeldeten Strukturprojekte durch die Kommission sind weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale deutlich geworden (vgl. Tzn. 558 ff.).
Der Finanzausgleich für 2021 bis 2024 vermindert sich gegenüber 2017 bis 2020 um
3,00 Mio. € (0,80 %). Davon entfallen 1,56 Mio. € auf RB und 1,44 Mio. € auf den SR. Dies entspricht einer Verringerung von 0,82 % bei RB und 0,77 % beim SR. Mit der Reform des
§ 14 RFinStV sind die Finanzhilfen für RB und SR auf eine transparente und kalkulierbare Grundlage gestellt worden. Dies beseitigt allerdings nicht die wirtschaftlich zunehmend her- ausfordernde Situation von RB und SR (vgl. Tzn. 580 ff.).
Die bestehenden Mechanismen der Bedarfsbemessung bei den anrechenbaren Eigenmitteln und Investitionen führen teilweise zu erheblichen strukturellen Verschiebungen zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD (vgl. Tzn. 613 ff.).
Das Beteiligungsportfolio der Rundfunkanstalten verringerte sich von 2015 zum Jahresende 2017 um sechs auf 186 Gesellschaften. Die 135 Mehrheitsbeteiligungen erzielten – ohne An- teile von Dritten – mit 4.688 Mitarbeitern einen Umsatz von 1.690,2 Mio. €. Ende 2017 hielten die Anstalten Anteile an 23 sog. wesentlichen Beteiligungen. Die Rundfunkanstalten betrie- ben 44 GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Aufwand für den zentralen und dezent- ralen Beitragsservice soll 2021 bis 2024 insgesamt 833,2 Mio. € betragen. Gegenüber 2017 bis 2020 ist dies ein Anstieg um 32,4 Mio. €. (vgl. Tzn. 623 ff.).
Der geplante Aufwand für die Partner und Spartenprogramme von ARD und ZDF liegt 2021 bis 2024 bei 2.420,6 Mio. €. Damit steigt der Aufwand im Vergleich zu 2017 bis 2020 um 169,5 Mio. € (+8 %). Der geplante Aufwand für funk liegt dabei für 2021 bis 2024 bei 183,5 Mio. €, was einen Anstieg um 9 % im Vergleich zur Vorperiode bedeutet (vgl. Tzn. 671 ff.).
Die Gesamtkosten der Wetterberichterstattung (Fernsehen, Hörfunk, Online) der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten belaufen sich 2017 auf rund 14,2 Mio. €. Bei der Produktion und Präsentation der regionalen Wetterberichterstattung geht jede Landesrundfunkanstalt der ARD eigene Wege und setzt im Rahmen ihrer Programmautonomie individuelle Schwer- punkte und Akzente. Der Entscheidung für die Produktionsweise (Eigenproduktion oder Beauftragung von Dienstleistern) liegen in der Regel keine belastbaren Wirtschaftlichkeits- untersuchungen zugrunde. Der Bezug von Wetterdaten erfolgt unkoordiniert von zwölf un- terschiedlichen Anbietern. Der Beschluss der ARD über die Konzentration der überregionalen Wetterberichterstattung bei einem HR-Wetterkompetenzzentrum beruhte nicht auf einer ergebnisoffenen und professionellen Standards genügenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vgl. Tzn. 685 ff.).