Page 25 - KEF 22. Bericht
P. 25

22. Bericht
Zusammenfassung
618,7 Mio. € erhöht. Der Anstieg erfolgt im Wesentlichen bei der ARD und ist in hohem Maße die Folge des Moratoriums der zweiten Stufe des WDR-Gesetzes von Anfang 2019 bis Ende 2020 (vgl. Tzn. 422 ff.). Von den für 2021 bis 2024 festgestellten Sponsoringerträgen von 158,0 Mio. € entfallen auf die ARD 112,0 Mio. € und auf das ZDF 46,0 Mio. €. Die fest- gestellten Beträge liegen um 8,0 Mio. € über den Anmeldungen von 150,0 Mio. €. Von den Anpassungen entfallen auf die ARD 6,0 Mio. € und auf das ZDF 2,0 Mio. €. Für 2017 bis
2020 belaufen sich die angemeldeten Sponsoringerträge von ARD (115,4 Mio. €) und ZDF (45,9 Mio. €) auf insgesamt 161,3 Mio. €. Sie liegen damit bei der ARD um 5,6 Mio. € über und beim ZDF um 1,1 Mio. € unter der jeweiligen Feststellung der Kommission im 21. Bericht. Die Abweichungen bilden die unterschiedliche Entwicklung der Ist-Zahlen der Anstalten ab (vgl. Tzn. 439 ff.).
Die für 2021 bis 2024 angemeldeten Finanzerträge werden anerkannt. In der Summe belaufen sich diese auf 376,7 Mio. € (ARD 346,7 Mio. €, ZDF 23,8 Mio. €, Deutschlandradio 6,2 Mio. €). Bereits in 2017 bis 2020 zeigen sich die Auswirkungen der EZB-Politik. Summarisch über alle Anstalten hinweg sinken die Finanzerträge von den im 21. Bericht festgestellten 586,2 auf 470,8 Mio. € und damit um 115,4 Mio. €. Die Anmeldung der Anstalten für 2021 bis 2024 un- terschreitet diese geminderte Anmeldung für 2017 bis 2020 von 470,8 Mio. € um 94,1 Mio. € (vgl. Tzn. 445 ff.). Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Erträge aus Kostenerstattungen
von 401,9 Mio. € fest. Sie geht damit von Mehreinnahmen gegenüber der Anmeldung von 28,6 Mio. € aus. Für 2017 bis 2020 stellt sie mit 433,0 Mio. € um 26,4 Mio. € höhere Erträge aus Kostenerstattungen fest als angemeldet. Die für 2021 bis 2024 festgestellten Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 3.030,8 Mio. €. Es wurden 56,9 Mio. € zugeschätzt. Für 2017 bis 2020 stellt die Kommission mit 2.871,5 Mio. € insgesamt 30,8 Mio. € höhere Sonstige betriebliche Erträge fest als von den Anstalten angemeldet. Die in 2021 bis 2024 erwarteten Erträge aus Beteiligungen von 84,8 Mio. € übersteigen die Anmeldungen um 9,0 Mio. €.
Für 2017 bis 2020 erhöht die Kommission die angemeldeten Erträge aus Beteiligungen um 6,2 Mio. € und stellt damit 91,9 Mio. € fest (vgl. Tzn. 459 ff.).
Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2018 anrechenbare Eigenmittel von 2.561,3 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 2.169,6 Mio. €, auf das ZDF 315,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 75,8 Mio. €. Für ARTE stellt die Kommission keine anrechenbaren Eigen- mittel fest. Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 192,9 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 2.368,4 Mio. €. Die Abweichungen betragen bei der ARD 186,6 Mio. €, beim ZDF 12,4 Mio. €, beim Deutschlandradio ­6,7 Mio. € und bei ARTE 0,6 Mio. €. Finanzbedarfswirksame Veränderungen bei den Eigenmitteln aus den Verp ichtun- gen zwischen ARTE und ARD/ZDF sind in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen und führen zu einer Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 8,5 Mio. € und beim ZDF von 6,3 Mio. € (vgl. Tzn. 522 ff.).
Die Kommission stellt fest, dass ein von RB angezeigter Kredit von 2,5 Mio. € für eine Kapi- talerhöhung bei der Radio Bremen Media GmbH nicht den Vorgaben des § 1 Abs. 3 RFinStV entspricht und mindert den Finanzbedarf um in diesem Zusammenhang angemeldete Auf- wendungen für Zinsen und Tilgungsleistungen von 2,6 Mio. € (vgl. Tzn. 550 ff.).
23


































































































   23   24   25   26   27