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22. Bericht
Zusammenfassung
Der anerkannte Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung 2021 bis 2024 beträgt 2.497,0 Mio. € (ARD 2.019,0 Mio. €, ZDF 431,7 Mio. €, Deutschlandradio 46,3 Mio. €). Der Nettoaufwand ergibt sich aus einem Bruttoaufwand von 2.944,7 Mio. € und bei den Anstalten anfallenden Erträgen von 447,8 Mio. €. Der anerkannte Betrag liegt um 66,9 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten. Von der Kürzung entfallen 2,1 Mio. € auf die ARD, 57,4 Mio. € auf das ZDF sowie 7,4 Mio. € auf das Deutschlandradio. Die Höhe der Kürzungsbeträge bei den einzelnen Anstalten ist wesentlich beein usst durch die neue Verteilung des zweckge- bundenen Beitragsanteils für die Altersversorgung (25 Cent). Diese Mittel stehen nicht zur Erfüllung der laufenden Aufgaben zur Verfügung, sondern werden den Deckungsstöcken
als Zukunftsvorsorge zugeführt. Gegenüber 2017 bis 2020 steigt der  nanzbedarfswirksame Nettoaufwand 2021 bis 2024 um 53,5 Mio. €. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg der vergangenen Jahre liegt in der auf niedrigem Level weiter gesunkenen Höhe der Zinsen. Der Bruttoaufwand liegt demgegenüber im gesamten Zeitraum 2013 bis 2024 auf annähernd kon- stantem Niveau. Ursache für die gedämpfte Entwicklung sind die Neuregelung der Altersver- sorgung und erste Entlastungen aus den in der Vergangenheit gebildeten Deckungsstöcken. Die Kommission hat die Neuregelung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten mit Unterstützung eines externen Gutachters geprüft. Sie bewertet insbesondere die Begrenzung der laufenden Steigerungen bei den Rentenzahlungen und die Vereinbarung eines neuen Beitragstarifvertrags positiv und hat die mit dem 20. Bericht verhängten Sperren bei ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Ausnahme der Sperre beim HR aufgehoben (vgl. Tzn. 169 ff.).
Die Gesamtdarstellung Personal ermöglicht einen zusammenhängenden Blick auf alle Be- schäftigungsformen, die die personalwirtschaftliche Basis des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- geschehens bilden. Dies schließt die Anstalten und ihre direkten wie auch ihre mittelbaren Beteiligungen ein. Ergebnis dieser summarischen Betrachtung ist die Feststellung, dass die Zahl der Vollzeitäquivalente sich nunmehr (2017) auf 43.630 beläuft. Dies entspricht einem jährli- chen Aufwand von 3.703 Mio. €, also einer Steigerung von rund 400 Mio. € gegenüber 2015 (vgl. 21. Bericht, Tzn. 171 ff.). Ein Teil der Erhöhungen resultiert allerdings aus der Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Quanti zierung der Freien Mitarbeit, nicht aus einer Ver- mehrung der operativen Kräfte. Die weitreichenden Personalkonzepte der Anstalten zeigen trotz deutlicher Unterschiede in der Intensität der Sparbemühungen, dass das Problem des stetig wachsenden Aufwands für einen sich verfestigenden Personalkörper erkannt ist. Deutlich wird auch die erhebliche natürliche Fluktuation im Personalkörper der Anstalten durch Alters- abgänge bis 2030, die Personaleinsparungen sozialverträglich zulassen. Hilfreich bei der Steue- rung von Personalaufwand und Personaleinsatz ist insbesondere die mit diesem Bericht auf die Freie Mitarbeit ausgedehnte Detailübersicht über die Verteilung der Beschäftigten innerhalb der Anstaltsstrukturen. Die Kommission emp ehlt erneut die Nutzung dieser Übersichten als Benchmark für die Intensivierung restriktiver Personalbewirtschaftung (vgl. Tzn. 225 ff.).
Der Sachaufwand umfasst den Bestandsaufwand, der keiner anderen Aufwandsart gemäß der Systematik der Kommission zuzuordnen ist. Der indexierbare Sachaufwand wird, ausge- hend von einem Basisjahr, mit dem BIP­De ator fortgeschrieben. Die Kommission erkennt einen indexierbaren Sachaufwand von 3.857,6 Mio. € (ARD 2.935,0 Mio. €, ZDF 772,1 Mio. €, Deutschlandradio 128,7 Mio. €, ARTE 21,8 Mio. €) an. Beim ZDF werden 20,3 Mio. €, beim
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