Page 21 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht Zusammenfassung
Tab. 1 Festgestellter Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2021 bis 2024 (in Mio. €)
Bedarfsanmeldungen der Anstalten
Angemeldete liquiditätswirksame Erträge
davon: Erträge aus Rundfunkbeiträgen Angemeldeter Finanzbedarf
Verfügbare Mittel laut Anmeldung (Überschuss der Beitragsperiode 2017­2020)
davon: Anrechenbare Eigenmittel
davon: Sonderrücklage II Beitragsmehrerträge 2017-2020
Veränderungen des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF
Anpassungen der Aufwendungen
Anpassungen der Erträge
Sonstige Anpassungen, insb. anrechenbare Eigenmittel
Anerkannte Gesamtaufwendungen und festgestellte Gesamterträge
Anerkannte Gesamtaufwendungen
Festgestellte Gesamterträge
Verfügbare Mittel
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
ARD
25.014,1
21.917,9
-27.990,0
1.107,3
999,0
108,3
ARD
394,6
420,9
195,1
ARD
-27.595,4
25.435,0
1.302,4
ZDF
9.114,0
7.755,9
-10.314,8
137,5
26,0
111,5 (135,2)
ZDF
297,6
146,1
18,7
ZDF
-10.017,2
9.260,1
156,2
DRadio
939,3
889,7
-1.083,4
40,5
25,1
15,4
DRadio
27,4
16,3
-6,7
DRadio
-1.056,0
955,7
33,8
Gesamt
35.067,5
30.563,5
-39.388,2
Laufender ungedeckter Finanzbedarf
­2.975,9
­1.200,8
­144,1
­4.320,7
1.285,3
1.050,1
235,2 (258,9)
Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf
­1.868,6
­1.063,2
­103,5
­3.035,4
Summe Veränderungen durch die KEF
Gesamt
719,6
583,3
207,1
1.010,6
462,4
37,0
1.510,0
Festgestellter ungedeckter Finanzbedarf – Überschuss (+), Fehlbetrag (­)
­858,0
­600,8
­66,5
­1.525,4
Gesamt
-38.668,6
35.650,8
Der Budgetabgleich vergleicht für die Jahre 2017 bis 2020 die Feststellungen der Kommission aus dem 20. Bericht mit den Ist-Werten der Anmeldungen zum 22. Bericht. Er zeigt Einspa- rungen aller Anstalten im Programmaufwand und bei den Investitionen, während in anderen Aufwandsarten der anerkannte Bedarf i.d.R. überschritten wird. Die Kommission sieht diese Schwerpunktsetzung kritisch. Auf der Ertragsseite weisen die Rundfunkanstalten insgesamt Mindererträge aus, v.a. bei den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen (vgl. Tzn. 18 ff.).
Die quantitativen programmlichen Leistungen der Rundfunkanstalten im Fernseh- und Hör- funkbereich haben sich in den letzten Jahren wenig verändert. Abgesehen von der Einstellung der Spartensender EinsPlus und ZDFkultur hat sich bei gleichbleibender Zahl der Programme meist ein 24-stündiger Sendebetrieb etabliert. Insgesamt haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2018 rund 8,6 Mio. Sendeminuten Fernsehen bzw. rund 31,3 Mio. Sendeminuten Hörfunk ausgestrahlt. Die Telemedienangebote unterliegen einer kontinuier- lichen Weiterentwicklung und werden weiter ausgebaut. Neben Webseiten und programm- begleitenden Informationen kommen zunehmend Mediatheken, Audiotheken, Livestreams,
1.492,4
Festgestellter ungedeckter Finanzbedarf
858,0
600,8
66,5
1.525,4
19


































































































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