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Zusammenfassung
22. Bericht
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Die Kommission emp ehlt ab dem 1. Januar 2021 eine Anhebung des monatlichen Rundfunk beitrags um 86 Cent auf 18,36 € (vgl. Tzn. 610 ff.).
Von der Beitragserhöhung entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und 4 Cent auf das Deutschlandradio. 2 Cent der Erhöhung entfallen auf den Anteil der Landesmedienanstal- ten (vgl. Tzn. 606 ff.).
Die Kommission kommt nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutsch- landradio zu einer Verringerung des für 2021 bis 2024 angemeldeten ungedeckten Finanz bedarfs von 3.035,4 Mio. € (ARD 1.868,6 Mio. €, ZDF 1.063,2 Mio. €, Deutschlandradio
103,5 Mio. €) um 1.510,0 Mio. €. Davon entfallen 719,6 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 583,3 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 207,1 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenba- ren Eigenmitteln (vgl. Tzn. 599 f.).
Nach Abzug der verfügbaren Mittel von 1.492,4 Mio € stellt die Kommission für die Beitrags- periode 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.525,4 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Fehlbetrag 858,0 Mio. €, beim ZDF 600,8 Mio. € und beim Deutschland radio 66,5 Mio. €. In den Beträgen von ARD und ZDF ist der Fehlbetrag von ARTE Deutschland in Höhe von 59,7 Mio. € je zur Hälfte berücksichtigt (vgl. Tzn. 600 ff.).
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 Gesamtaufwendungen von 38.668,6 Mio. € an und stellt Gesamterträge von 35.650,8 Mio. € fest. Bei der ARD betragen die Gesamtaufwendungen 27.595,4 Mio. €, beim ZDF 10.017,2 Mio. € und beim Deutschlandradio 1.056,0 Mio €. Die Ge- samterträge belaufen sich bei der ARD auf 25.435,0 Mio. €, beim ZDF auf 9.260,1 Mio. € und beim Deutschlandradio auf 955,7 Mio. € (vgl. Tzn. 600 f.).
Die anerkannten Gesamtaufwendungen für 2021 bis 2024 liegen um rund 1,8 Mrd. € über dem jetzt angemeldeten Betrag für 2017 bis 2020. Sie stehen den Anstalten zusätzlich zur Verfügung. Das ist ein Anstieg von 4,8 % bzw. 1,2 % p.a. (vgl. Tz. 599).