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Zusammenfassung
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Apps, HbbTV-Plattformen, Podcasts sowie Drittplattformen (Facebook, YouTube etc.) hinzu. Die Kosten für Telemedien steigen erheblich. Ursächlich hierfür sind eine Ausweitung des An- gebots, eine Steigerung der angebotenen Bildqualität (UHD) sowie ein höherer Verbreitungs- aufwand aufgrund steigender Nutzerzahlen. Angesichts der großen Bedeutung, die auch
die Anstalten ihren digitalen Angeboten beimessen, ist das zugelieferte Datenmaterial nicht ausreichend. Die Kommission erwartet, dass die in Absprache mit der Kommission begonne- nen Bemühungen der Anstalten, aussagekräftige, belastbare und vergleichbare Leistungs- kennzahlen sowohl für die Abrufnutzung als auch das Livestreaming zu liefern, entschieden fortgeführt werden (vgl. Tzn. 27 ff.).
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen Programmaufwand von 17.215,8 Mio. € (ARD 10.835,6 Mio. €, ZDF 5.558,9 Mio. €, Deutschlandradio 259,3 Mio. €, ARTE 562,0 Mio. €) fest. Der festgestellte Aufwand liegt um 238,8 Mio. € unter der Anmeldung der Anstalten. Von dieser Minderung entfallen 96,7 Mio. € auf die ARD, 139,5 Mio. € auf das ZDF und 2,6 Mio. € auf das Deutschlandradio. Die Anmeldung von ARTE wird anerkannt (vgl. Tzn. 72 ff.).
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 1.106,2 Mio. € (ARD 740,8 Mio. €, ZDF 290,0 Mio. €, Deutschlandradio 64,2 Mio. €, ARTE 11,2 Mio. €) an. Die anerkannten Beträge liegen um 59,3 Mio. € unter den Anmeldungen von 1.165,5 Mio. €. Von der Kürzung entfallen 34,7 Mio. € auf die ARD und 24,6 Mio. € auf das ZDF. Die Anmeldungen von Deutschlandradio und ARTE werden in voller Höhe aner- kannt. Die Kommission drückt ihren Zweifel an der Ef zienz der Verhandlungen der ARD mit den Kabelnetzbetreibern für die Kosten der Programmverbreitung über Kabelnetze aus (vgl. Tzn. 97 ff.).
Beim Personalaufwand ohne Altersversorgung erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Betrag von 9.595,0 Mio. € an. Gegenüber den Anmeldungen ist das eine Kürzung um 223,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 211,8 Mio. €, auf das ZDF 9,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 2,4 Mio. €. Die Anmeldung von ARTE wird in voller Höhe anerkannt. Die Kommission erkennt Umschichtungen aus der Freien Mitarbeit und der Arbeitnehmerüberlas- sung an. Sie verzichtet auf die Anwendung des Korrekturfaktors von 20 % für 2021 bis 2024 und verbindet dies mit der Festlegung, ab 2025 grundsätzlich keine weiteren Umschichtungen mehr anzuerkennen. Die von der Kommission erwartete Abbaurate in Höhe von 0,5 % p.a. der besetzten Stellen wird von der ARD realisiert. Das ZDF hat diese nach Bereinigung um die durch die Kommission anerkannten Umschichtungen erbracht. Deutschlandradio erreicht die erwartete jährliche Abbaurate von 0,5 % hingegen nicht (vgl. Tzn. 127 ff.).
Das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstal- ten zeigt zudem, dass das Vergütungsniveau gegenüber dem öffentlichen Sektor erhöht aus- fällt, im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft leicht überdurchschnittlich liegt und bezogen auf die allgemeine Wirtschaft als vergleichbar einzuschätzen ist. Auch im internen Vergleich weisen einzelne Anstalten deutlich überdurchschnittliche Vergütungsniveaus auf. Die Kommission kürzt aufgrund der Gutachtenergebnisse den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio für 2021 bis 2024 um insgesamt 60,3 Mio. € (vgl. Tzn. 163 ff.).