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Entwicklungsbedarf/Projekte Kapitel 6 | 22. Bericht
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Die Kommission stellt nunmehr fest, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung, also zum 30. April 2019, keiner der Meilensteine erreicht wurde.
Zu 1.:
Ein Konzept für eine Abschaltung von UKW gibt es, anders als in einigen anderen euro­ päischen Ländern, nicht.
Zu 2.:
Erst im Juli 2019 wurden die Ergebnisse der ma 2019 Audio II der Arbeitsgemeinschaft Media- Analyse e.V. (agma) publiziert, in der erstmalig eine Betrachtung der Audionutzung nach Verbreitungswegen dokumentiert ist. Danach liegt die Tagesreichweite „Audio Gesamt“ bei 54,462 Mio. Hörerinnen und Hörern (deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren). Davon nut- zen 5,471 Mio. Personen täglich mindestens ein Angebot über das Internet und nur 3,759 Mio. Personen täglich mindestens ein Angebot über den Empfangsweg DAB+.
Zu 3.:
Am 17. Oktober 2019 beschloss der Deutsche Bundestag das Sechste Gesetz zur Änderung
des Telekommunikationsgesetzes. Darin  ndet sich in § 48 Abs. 4 folgende Regelung: „Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahr- zeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunk- diensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden.“ In § 48 Abs. 5 heißt es weiter: „Jedes für Verbraucher bestimmte, erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann und nicht Absatz 4 unterfällt, muss einen Empfänger enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste ermöglicht.“ Die Regelungen gelten für Geräte, die ab dem 21. Dezember 2020 in Verkehr gebracht werden. Der im September 2019 erschie- nene „Digitalisierungsbericht Audio 2019“ der Landesmedienanstalten beziffert die Zahl der DAB+­Empfangsgeräte im Auto mit 6,6 Mio. Er basiert auf Erfassungen im Mai und Juni 2019.
Zu 4.:
Die Haushaltsausstattung mit DAB+­Empfangsgeräten liegt gemäß dem „Digitalisierungs- bericht Audio 2019“ bei 22,7 %. Dies stellt eine Steigerung gegenüber dem Wert des Jahres 2018 um 33,5 % dar, der höchsten Steigerungsrate seit 2014/2013. Die Zahl der Personen ab 14 Jahren, die Zugang zu einem DAB+­Empfangsgerät haben, liegt bei 16,9 Mio.
In Anbetracht dieser Entwicklung stand die Kommission vor der Entscheidung, weitere Mittel für die Einführung von DAB+ nicht anzuerkennen, da angesichts des Fehlens eines von Bund und Ländern erwarteten Konzepts zur UKW­Abschaltung nicht absehbar ist, wann der teure Simulcast UKW/DAB+ eingestellt werden kann. Die Kommission hat beschlossen, die seit dem 20. Bericht verfolgte Strategie beizubehalten, nämlich die Gesamtkosten der Ausstrahlung von UKW und DAB+ gemeinsam zu betrachten und das im 20. Bericht entwickelte Modell des Abschmelzens der Kosten bis zur Periode 2029 bis 2032 fortzuführen. In dieser Periode werden


































































































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