Page 220 - KEF 22. Bericht
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Anstalten gesamt
188,5
191,1
ø 20212024 p.a.
26,7
0,0
21,1
0,0
47,8
Veränd.
11,3
0,0
13,9
0,0
2,6
Veränd. in %
Veränd. in % p.a.
9,6
0,0
19,7
4,6
0,0
0,0
1,4
2,5
0,0
0,3
Entwicklungsbedarf/Projekte Kapitel 6 | 22. Bericht
Entwicklungsbedarf/Projekte
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Aufwand für Entwicklungsbedarf von insge samt 144,6 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 73,1 Mio. € und auf das Deutschlandradio 71,5 Mio. €. ZDF und ARTE haben für 2021 bis 2024 keine Entwicklungsprojekte angemeldet.
Die anerkannten Beträge liegen um 46,5 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 191,1 Mio. €. Von der Kürzung entfallen 33,5 Mio. € auf die ARD und 13,0 Mio. € auf das Deutschlandradio.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts sinkt der anerkannte Bedarf um 8,4 Mio. €.
Tab. 122
2017-2020 2021-2024
Entwicklungsbedarf (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht
ARD ZDF DRadio ARTE
117,9 0,0 70,6 0,0
106,6 0,0 84,5 0,0
218
Tz. 377
In ihrem 21. Bericht hatte die Kommission den Finanzbedarf für das von der ARD angemel- dete Entwicklungsprojekt DVBT2 in Höhe von 26,9 Mio. € anerkannt. In der Anmeldung zum 22. Bericht teilt die ARD mit, dass das Projekt 2019 beendet werden wird. Wie von der Kommission erwartet (vgl. 21. Bericht, Tz. 293), werden der ARD die Kosten für die Räumung des 700 MHz-Bandes durch den Bund erstattet. Der Finanzbedarf bis 2020 wird dadurch
auf 16,6 Mio. € reduziert. Damit wird das Entwicklungsprojekt mit einem Überschuss von 10,3 Mio. € abschließen und hier nicht weiter betrachtet.
Weder das ZDF noch ARTE haben zum 22. Bericht Entwicklungsprojekte angemeldet.
Es verbleibt damit für 2021 bis 2024 das Projekt DAB+ jeweils bei der ARD und bei Deutsch- landradio.
Nach Prüfung der Anmeldungen stellt die Kommission im 22. Bericht einen Finanzbedarf
von 144,6 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Kürzung um 46,5 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen im 20. Bericht sinkt der anerkannte Bedarf um 8,4 Mio. € (vgl. Tab. 123).